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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2005-03-02

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, die Minderheit und damit den modifizierten Vorschlag des Bundesrates zu unterstützen. Mit dieser Formulierung schlagen wir vor, dass die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden muss, die in der Schweiz Wohnsitz hat. Diese Person muss nicht zwingend Mitglied des Verwaltungsrates sein oder eine bestimmte Funktion innehaben. Diese Fassung ist klar und auch zweckmässig. Das Wohnsitzerfordernis ist nämlich so an die Vertretung einer Gesellschaft gebunden und lässt offen, ob es ein Verwaltungsrat oder ein Direktor ist.

Auch die AHV ist übrigens mit dieser Lösung einverstanden, weil die verantwortlichen Organe im Handelsregister eingetragen sind und somit die Beitragsgelder oder allenfalls Schadenersatzforderungen auch ins Ausland zugestellt oder dort eingetrieben werden könnten.

Diese Lösung bietet auch völkerrechtlich am wenigsten Angriffsfläche. Wird das Wohnsitzerfordernis für einen Verwaltungsrat verlangt, so ist zu befürchten, dass das angefochten werden könnte. Mit der vorgeschlagenen Wahlmöglichkeit entschärfen wir das Anfechtbarkeitsrisiko. Diese Fassung stellt deshalb eine Mittellösung dar. Sie lässt offen, ob ein Verwaltungsrat oder ein Direktor Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Mit der Unterzeichnung von verschiedenen bilateralen Abkommen und Verträgen sind wir verpflichtet, diese dann auch tatsächlich umzusetzen.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, die Minderheit Imfeld zu unterstützen.