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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

In der Frage des Wohnsitzes habe ich mich auf die Seite des Bundesrates geschlagen und seine modifizierte Fassung übernommen, welche jetzt als mein Minderheitsantrag aufscheint. Ich habe dies deshalb gemacht, weil, wie ich meine, die modifizierte Fassung des Bundesrates zum einen besser formuliert ist und sie zum anderen vorsieht, dass eine Gesellschaft, im vorliegenden Fall eine GmbH, sowohl durch einen Geschäftsführer als auch durch einen Direktor mit Sitz in der Schweiz vertreten werden kann.

Im Lichte der veränderten faktischen Situation seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, dem Ende des Kalten Krieges und im Lichte der durch die Schweiz eingegangenen bi- und multilateralen Verträge mit entsprechenden Personenfreizügigkeiten und gutausgebauten Rechtshilfen scheint mir die modifizierte Lösung des Bundesrates zur Frage des Wohnsitzes sachgerecht zu sein, und zwar hier, aber nachher auch im Aktienrecht, im Genossenschaftsrecht und überall, wo das hinschlägt oder nicht hinschlägt. Die Beschlüsse der Mehrheit sind auf Antrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung und damit vor einem eher fiskalistisch motivierten Hintergrund gefällt worden, halten aber einer genaueren Betrachtung nicht stand.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.