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AB 51672

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen jetzt einige Anpassungen im Stiftungsrecht. Sie erinnern sich: Wir haben aufgrund einer parlamentarischen Initiative Schiesser Änderungen im Stiftungsrecht vorgenommen. Die Abstimmung dazu erfolgte am 8. Oktober 2004 in beiden Räten. Es werden hier nachträglich noch Anpassungen nötig.

Die Anpassungen beschlagen verschiedene Gebiete. Zum einen sind es Anpassungen in Bezug auf die Revisionsvorschriften, die wir jetzt mit dem Revisionsrecht machen. Sie erinnern sich, dass wir bei der parlamentarischen Initiative Schiesser festgehalten haben, dass die Revisionsvorschriften gleich geregelt werden wie mit der Vorlage, die wir heute in diesem Rat behandeln. Deswegen werden diese Änderungen jetzt nötig. Zum anderen betreffen die Änderungen auch das Vorgehen bei Mängeln in der Organisation der Stiftung, und es gibt noch Anpassungen in Bezug auf die Buchführungsvorschriften.

Wir beantragen Ihnen folgende Artikel zur Änderung: Es betrifft Artikel 941a OR, dann Artikel 83 Absatz 4 ZGB, Artikel 83a Absätze 3 und 4 ZGB, Artikel 83d ZGB, Artikel 84b ZGB, Artikel 87 Absatz 1bis ZGB. Diese Änderungen waren in der Kommission völlig unbestritten. Materiell ist wesentlich, dass das Stiftungsrecht in Bezug auf die Revisionsvorgaben dem Gesetzentwurf folgt, den wir heute beraten.