Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Der Antrag Baader Caspar ist verständlich. Es ist klar: Wenn man das so auffasst, dass an einer Genossenschafterversammlung alle anwesend sein müssen, um zuzustimmen, und dann ein einstimmiger Beschluss vorhanden sein muss, dann wird man bei den meisten Genossenschaften in der Schweiz eine Einstimmigkeit nicht herbringen. Bei vielen Genossenschaften hat man viele Genossenschafter, und zum Teil bringt man die Genossenschafter gar nie an eine Versammlung, und es gibt Genossenschafter, die gar nicht mehr wissen, dass sie Genossenschafter sind.
Aber Sie müssen Folgendes sehen - und darum meinen wir, der Artikel sei praktikabel; ich gebe das hier auch zu Protokoll, es ist natürlich für Genossenschaften wichtig -: Das neue Recht sieht eine Regelung vor, die grundsätzlich für alle Gesellschaftsformen gilt und die auch für die Genossenschaft sachlich richtig und praktikabel ist. Warum? Der Verzicht auf jede Revision, auch auf eine eingeschränkte, kann für sämtliche Gesellschafter von grosser Bedeutung sein. Darum muss man dieses hohe Quorum verlangen. Das Konzept des Bundesrates, das für einen gänzlichen Verzicht auf eine Revision die Zustimmung sämtlicher Genossenschafter verlangt, erscheint von der Bedeutung her richtig.
Von der Praktikabilität her ist es so: Es ist darum praktikabel, weil der Wortlaut des Gesetzes nicht vorschreibt, wie die Zustimmung der einzelnen Gesellschafter erfolgen soll. Es steht nicht geschrieben, wie es sein muss, damit eine Zustimmung als einstimmig gilt. Es ist nicht zwingend - das ist hier festzuhalten -, dass ein Beschluss der Genossenschafterversammlung erfolgen muss. Gemäss dem Wortlaut genügt es, wenn die Zustimmung der Genossenschafter brieflich eingeholt wird. Dabei kann bestimmt werden, dass die Nichtantwort des angeschriebenen Genossenschafters innert einer bestimmten Frist als Zustimmung gilt. Wer nicht antwortet, hat dann zugestimmt, wenn man das den Genossenschaftern so mitteilt. Darum ist diese Vorschrift praktikabel, wir haben dann das hohe Quorum. Es ist nicht notwendig, dass man eine Versammlung macht und alle kommen. Es ist nicht einmal notwendig, dass alle schriftlich ihre Zustimmung abgeben. Aber erforderlich ist, dass man den Genossenschaftern mitteilt: Falls du bis zu dem und dem Zeitpunkt keine Antwort gibst, ist das eine Zustimmung. So kann man auch in Genossenschaften die einstimmige Zustimmung hinbringen. Ich gebe das ausdrücklich zu Protokoll.
Dann, glaube ich, können Sie den Antrag Baader Caspar ablehnen.