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Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-03-03

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Mit der Motion der SGK-SR wird der Bundesrat beauftragt, "mit der 12. AHV-Revision eine transparente Finanzierung der AHV vorzuschlagen, in der die ganzen für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente direkt in den AHV-Fonds fliessen und die Beiträge aus der Bundeskasse entsprechend angepasst werden". Diese Motion ist im Ständerat bereits am 18. September 2003 ohne Diskussion überwiesen worden.

Die Debatte um den Bundesanteil an die Finanzierung der AHV ist hier schon mehrfach und wiederholt geführt worden. Worum geht es? Gemäss Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe a unserer Bundesverfassung wird die AHV durch die Beiträge der Versicherten finanziert; daneben ist der Bund gemäss Buchstabe b verpflichtet, sich an der Finanzierung der AHV ebenfalls finanziell zu beteiligen, derzeit mit 17 Prozent. Zudem wird die AHV, wie Sie wissen, gemäss Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe a aus den Erträgen von Mehrwertsteuerzuschlägen finanziert.

Die Frage, über welche hier im Parlament nun schon mehrfach gestritten worden ist, geht dahin, inwieweit der Bund bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der AHV-Finanzierung seinen eigenen Finanzierungsanteil aus dem Bundeshaushalt ebenfalls erhöhen müsse. Über diese Frage ist hier im Parlament bereits diskutiert worden, als der Mehrwertsteuersatz vor einigen Jahren - das war noch im Zusammenhang mit der 10. AHV-Revision - von 6,5 auf 7,5 Prozent erhöht wurde.

Konkret also geht es um die Frage, ob die ganze Mehrwertsteuererhöhung in den Ausgleichsfonds fliesse und der Bund selber zusätzlich ebenfalls seinen Anteil von 17 Prozent leisten müsse oder ob bei einer Mehrwertsteuererhöhung ein entsprechender Teil dieser Erhöhung als Bundesanteil eingerechnet werde. Wir haben übrigens dieselbe Auseinandersetzung im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses der AHV und IV im Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision geführt, wobei, wie Sie wissen, beide Vorlagen, sowohl der Finanzierungsbeschluss wie die 11. AHV-Revision, in der Volksabstimmung vom Mai 2004 verworfen wurden. Der Zweck der vom Ständerat am 18. September 2003, also noch vor der letzten Volksabstimmung, überwiesenen Motion besteht jetzt darin, für die Zukunft in dieser Angelegenheit Klarheit zu schaffen und eine transparente AHV-Finanzierung zu gewährleisten.

Unsere Kommission, die nationalrätliche SGK, ist bei der Beratung der Motion zu folgender Überzeugung gelangt: Die von der Motion geforderte Entflechtung der Finanzströme würde sicher die Transparenz fördern und käme auch einem Bedürfnis der Bevölkerung entgegen. Damit würde nämlich die Finanzierung unserer AHV besser nachvollziehbar. Die Diskussionen über den Mehrwertsteueranteil des Bundes, wie wir sie hier schon mehrmals hatten, würden sich dann erübrigen. Unsere Kommission hat deshalb mit 10 zu 0 Stimmen, allerdings bei relativ vielen Enthaltungen, aber - wie Sie bemerken - ohne Gegenstimme beschlossen, Ihnen die Annahme dieser Motion zu empfehlen.

Ich muss Sie allerdings noch auf Folgendes aufmerksam machen, ohne dass ich mit der Kommission hier [PAGE 137] Rücksprache genommen habe: Weil ja die 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung im Mai 2004 bekanntlich gescheitert ist, mutet es jetzt etwas seltsam an oder ist es meines Erachtens sogar falsch, wenn der Bundesrat beauftragt wird, diese transparente Finanzierung mit der 12. AHV-Revision vorzunehmen. Es wäre deshalb unter den gegebenen Umständen wohl angezeigt, wenn der Bundesrat den Auftrag erhielte, diese transparente Finanzierung im Sinne der Motion nicht erst im Hinblick auf die 12. AHV-Revision vorzuschlagen, sondern eben auf die nächste AHV-Revision; das wäre dann die 11. AHV-Revision. Ich glaube, es ist noch wichtig, dass wir diesen kleinen, rein formellen Punkt beachten.

Die Kommission beantragt Ihnen, die Motion des Ständerates hier anzunehmen.