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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2005-03-03

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Das Gesundheitswesen - das ist weitherum bekannt - hat Nebenwirkungen. Leider ist dem so: Das Gesundheitswesen kreiert eine Serie von Nachfolgeproblemen, von Kosten, von Morbiditäten, die mit Fehlern im Gesundheitswesen selber zu tun haben. Das Thema Qualitätssicherung, das mit dieser Motion auf den Tisch des Hauses kommt, ist also ein zentrales Thema. Wir glauben auch, dass diese Motion grundsätzlich in die richtige Richtung geht: Sie benennt das Problem, sie sagt, in welche Richtung man arbeiten müsste. Ihre Formulierung hat dann aber vielleicht einen zu zentralistischen Ansatz, auf den ich am Schluss zurückkomme.

Zuerst zur positiven Ausrichtung dieser Motion: Es braucht sicher - davon sind wir auch überzeugt - eine nationale Plattform, die die verschiedenen Partner in der Qualitätssicherung einbinden kann. Die Erfahrungen, die wir mit Artikel 58 KVG gemacht haben - das Gesetz ist seit 1996, seit fast 10 Jahren in Kraft - waren nicht sehr überzeugend. Verschiedene haben das schon erwähnt. Man hat auf Freiwilligkeit gesetzt, man hat beispielsweise eine Nationale Arbeitsgemeinschaft für Qualitätsförderung im Gesundheitswesen ins Leben gerufen, die sich aber als nicht sehr durchsetzungsfähig erwiesen hat. Dieser Artikel existiert also, aber es gilt nun, dafür zu sorgen, dass ihm auch etwas Nachachtung verschafft wird und dass im Bereich der Qualitätssicherung mehr getan wird.

Wir sind klar der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, diese Qualitätssicherung selber zu machen; das ist primär Aufgabe der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften. Vieles wird hier getan: Es gibt in der Schweiz etablierte Qualitätssicherungssysteme, etwa Systeme der Anästhesisten, der Kardiologen, der Gynäkologen, der ambulanten Versorgung. Diese existieren, sie sind teilweise sehr brauchbar, sie sind allerdings wenig koordiniert, und in gewissen Teilbereichen fehlen solche Systeme. Aufgabe des Bundes könnte es also sein, ordnungspolitisch dafür zu sorgen, dass ein modernes Gesundheitswesen auch über die entsprechenden Qualitätssicherungssysteme verfügt. Ich sage noch einmal: Unseres Erachtens muss der Bund die Qualitätssicherung nicht selber machen.

Besonders wichtig wird das Anliegen in Bezug auf die zukünftigen Reformen im KVG. Wenn etwa die beabsichtigten Öffnungen im Bereich der Vertragsfreiheit, der Stärkung der Managed-Care-Organisationen erfolgen, dann wird es umso dringlicher sein, eine eigentliche Qualitätssicherungsstrategie für das schweizerische Gesundheitswesen zu haben. Diese haben wir explizit nicht. Wir verstehen die Motion und das Anliegen von Frau Kollegin Heim so, dass eine solche Qualitätssicherungsstrategie zusammen mit den Partnern erarbeitet wird. Da muss und soll der Bund mit stimulieren.

Ich habe es gesagt: Die Formulierung besagt, dass man diese Verantwortung als Verantwortung des Bundes verankern soll. Das geht vielleicht etwas weit. Sie könnte implizieren, dass der Bund dieses selber macht, dass er auch primär für die Finanzierung verantwortlich wäre. Hier wären einige Fragezeichen anzubringen. Sie entnehmen es aber meinem Votum: Wir sind klar der Meinung, dass die Stossrichtung stimmt, wenn beim Buchstaben im Einzelnen auch noch Fragezeichen anzubringen wären. Ich darf mir deshalb am Schluss des Tages sicher erlauben zu sagen: Diese Stellungnahme tönt ein bisschen wie jene des Bundesrates. Er sagt nämlich auch, das Anliegen sei berechtigt, und schliesst dann doch auf ein Nein zur Motion.

Wir haben Stimmfreigabe beschlossen. Die einen würdigen diesen letzten Punkt mehr als die anderen. Das Anliegen bleibt wichtig; ich persönlich werde es unterstützen.

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