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Günter Paul · Nationalrat · 2005-03-03

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Wir erleben heute in der Medizin einen ständig steigenden Kosten- und Spardruck. Diese Situation verlangt zwingend nach einer besseren Qualitätssicherung, denn die einfachste Art, im Gesundheitswesen zu sparen - auch wenn sie unmoralisch ist -, wäre es, von polymorbiden Menschen - also schwer kranken Menschen, Menschen mit lange dauernden und vielfältigen Krankheiten - möglichst die Hände zu lassen. Dasselbe gilt auch für die Kassen - nicht nur für die Leistungserbringer -, die gute Zahlen schreiben, wenn sie

diese Patienten loswerden bzw. verhindern, dass sie diese aufnehmen müssen. Aber eigentlich hätten wir uns ja ein Gesundheitswesen gerade für die schwer und lange kranken Menschen erhalten wollen.

Die Lösung des Dilemmas kann nur darin bestehen, dass wir eine wirksame Qualitätskontrolle einführen, und zwar muss diese Qualitätskontrolle überall gleich wirken und nach denselben Kriterien funktionieren. Es braucht also eine schweizweite Qualitätskontrolle oder im Klartext: Es braucht den Bund. Die medizinischen Fachgesellschaften sind hier ein Vorbild. Ihre Kontrollen über die eigenen Berufsleute funktionieren immer über die ganze Schweiz und sind nicht kantonal organisiert. Was jetzt fehlt, ist aber das Engagement des Bundes. Die Qualitätssicherung der Ärzte macht [PAGE 149] uns auch vor, wie es geschehen könnte, nämlich durch Augenscheine vor Ort, durch Experten, durch Visitationen und nicht in erster Linie durch Haufen von Zahlen, welche zwangsweise erhoben und dann in irgendeiner fernen Zentrale ausgewertet werden, damit man herausfindet, ob zum Beispiel ein Spital zu den Abzockern gehört oder gute Medizin produziert. In den Bereich der Qualitätssicherung muss investiert werden, gerade wenn gespart werden soll.

Es erstaunt und erfreut mich immer wieder, wie viel Kraft und Energie schon heute in einzelnen Spitälern und in Praxen investiert wird, damit dezentral keine Fehler geschehen. Auf der anderen Seite haben wir eine Justiz, die dann sehr viel Zeit, Energie und Geld darauf verwendet, um herauszufinden, wer der Schuldige war und allenfalls, wer wem was zahlen muss, wenn Fehler gemacht worden sind. Das Bindeglied zwischen den beiden fehlt aber fast vollständig. Es fehlt die Organisation, die dafür sorgt, dass sich derselbe Fehler, der an einer Stelle gemacht wurde, nicht andernorts wiederholt. Es fehlt heute eine wirksame Organisation, die das Wissen um die Entstehung von Fehlern an alle möglichen Anwender weiterverbreitet, damit sie sich eben nicht repetieren.

In der Luftfahrt haben wir eine derartige Institution. Dort kommen pro Jahr im schlimmsten Fall einige Dutzend Leute um. Wir wenden Millionen Franken auf, damit diese Zahl sich nicht erhöht, und das ist auch richtig so. Es gibt eine ähnliche Organisation im Eisenbahnverkehr und bei der Schifffahrt. In der Medizin, wo sie viel dringender wäre, wo wir von 2000 Leuten sprechen, die möglicherweise jedes Jahr an Fehlern sterben, fehlt eine derartige Einrichtung. Hier ergibt sich eine Aufgabe für den Bund. Es wäre für einmal eine Aufgabe, die wirtschaftlich rentiert, denn eine bessere Fehlerverhinderung wäre wohl eine der effektivsten Kostendämpfungsmassnahmen in der Medizin. Diese Qualitätskontrolle und Fehlervermeidung sind eine Aufgabe für den Bund. Er kann diese Aufgabe delegieren, aber er muss sagen, wie sie delegiert werden soll. Hier können nicht 26 Kantone wirken, obwohl sie sich an den allfälligen Kosten beteiligen sollten, denn sie sind neben den Kassen die grossen Profiteure. Und die anderen grossen Profiteure wären die Patienten, die weniger leiden, wenn es mehr Qualität in unserer Medizin gibt.

Ich denke, die Motion sollte unbedingt angenommen werden.