Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich kurz fassen und sogleich zur Sache kommen, das heisst zu Artikel 12 Absatz 3. Ich bedaure eigentlich, dass Herr Walter Hansjörg seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, denn der Bundesrat hätte mit diesem Minderheitsantrag, wie ich auch in der Kommission gesagt habe, sehr gut leben können. Was jetzt Herr Darbellay vorschlägt, ist dagegen restriktiver. Damit kann der Bundesrat nicht mehr leben, und ich ersuche Sie, dem Antrag Darbellay nicht zuzustimmen. Mit seinem Antrag laufen wir nämlich Gefahr, dass wir mehr Probleme schaffen als lösen, und zwar aus folgenden Gründen - ich führe sie in Frageform auf -:
1. Wie müsste dann eine Ware von der Zollverwaltung zurückverfolgt werden können? Wie können wir solche Überprüfungen insbesondere im Ausland machen? Wir müssten ja geradezu ein neues administratives Verfahren einführen. Wir müssten das verbinden mit internationaler Amts- und Rechtshilfe, und das sind völlig neue Dimensionen, die so in dieser Botschaft und in diesem Gesetz nicht vorgesehen waren.
2. Wenn hier die Rede vom Schutz des Konsumenten ist, dann frage ich: Welchen Konsumenten wollen Sie denn schützen? Betrifft das eher die Preise, oder betrifft es eher die Lebensmittelsicherheit oder die Bekämpfung missbräuchlichen Warenaustausches? Alles wäre möglich, aber das müsste man dann definieren.
3. Wann liegt eine zolltechnische Bereicherung vor, und wann ist es eine blosse, akzeptierbare Gewinnmarge? Über all diese Dinge konnte man in der Kommission nicht diskutieren. Ich glaube nicht, dass wir der Sache einen Dienst tun, wenn wir hier gleichsam in letzter Minute einen solchen Absatz einfügen.
Ich ersuche Sie deshalb, nachdem Herr Walter Hansjörg seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, hier auf jeden Fall Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.