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AB 52183

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Die Totalrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes bringt eine Verselbstständigung der heutigen Exportrisikogarantie und zugleich eine Ausdehnung der versicherbaren Risiken, indem neu auch das private Käuferrisiko versichert werden soll. Bereits der jetzige Stand der heutigen Debatte und auch die offengelegten Fragen zeigen das ganze Spannungsfeld, in dem man sich ideologisch hier positionieren kann - in den Fragen Staat/privat, Schweiz/Welt. Dementsprechend hat sich auch die SP-Fraktion den Positionsbezug alles andere als leicht gemacht. Wir sind in der Fraktion grossmehrheitlich für Eintreten auf die Vorlage und haben ihr in der Kommission auch grossmehrheitlich zugestimmt.

Ausschlaggebend für unsere Positionierung war die Bedeutung der Exportwirtschaft für die Arbeitsplätze in der Schweiz. Es ist so, dass die wichtigen Konkurrenzländer der Schweiz die Versicherung privater Käuferrisiken, die von der Privatassekuranz nicht versichert werden, kennen; folglich müssten wir gleichziehen. Aber - das möchte ich auch an die Adresse von Herrn Spuhler sagen -: Es ist nur verständlich, wenn eine Minderheit mit unserem Fraktionskollegen Remo Gysin über den Nichteintretensantrag versucht, die bürgerlichen Parteien an ihren eigenen Massstäben zu messen und die Abdeckung der privatwirtschaftlichen Risiken der Privatwirtschaft aufzuerlegen. Nur ist diese Vorlage, lieber Remo Gysin, ein suboptimales Versuchsfeld. Ich glaube nicht, dass die von Herrn Gysin aufgezeichneten Alternativen tatsächlich die privaten Delkredererisiken vollständig ausschliessen beziehungsweise verringern würden, womit wir auch noch nicht die gleichen Spiesse für die Exportwirtschaft in der Schweiz hätten. Ich nehme an, dass die Kommissionssprecher dazu noch Stellung nehmen werden.

Hier und jetzt - das möchte ich auch für die eigene Fraktion hier festhalten - geht es darum, für die Schweizer Lohnabhängigen in der Exportwirtschaft und in den Zulieferbetrieben für die Zukunft ihrer Arbeitsplätze in der Schweiz die gleich langen Spiesse zu schaffen wie für ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Dazu gehört heute, ob uns das jetzt ideologisch passt oder nicht, als Standard die Absicherung der privaten Käuferrisiken, soweit sie nicht marktfähig sind. Wir stimmen deshalb grossmehrheitlich dem erweiterten Geltungsbereich zu.

Für uns unabdingbar ist dabei, dass zwischen den privaten und den staatlichen Risiken durchweg eine getrennte, transparente Rechnung geführt wird. Das heisst getrennte Rechnungsführung, getrennte Risikokalkulation, getrennte Berechnung der Wirtschaftlichkeit, getrennte [PAGE 248] Prämienkalkulation und die Sicherstellung, dass keine Quersubventionierung stattfindet. An dieser Trennung ist wahrscheinlich vor allem auch Herr Spuhler interessiert. Er hat mit seinem Unternehmen natürlich kein Interesse daran, dass die Absicherung der staatlichen Risiken durch private Käuferrisiken zusätzlich belastet wird. Sie sehen also, es wird in dieser Debatte sehr vieles von Interessen bestimmt. Die Kommission hat die Trennung konsequent umgesetzt und dies auch gesetzlich verankert.

Nun zu einer ideologischen Frage: Diese Vorlage ist für uns auch der beste Beweis dafür, dass Privatisierungen viele neue Probleme und auch einen erhöhten Regulierungsbedarf nach sich ziehen. Viele der neuen, privaten Käuferrisiken für die schweizerische Exportindustrie sind die Folge einer Privatisierungspolitik in den Entwicklungs- und Schwellenländern, Remo Gysin und Frau Genner haben darauf hingewiesen. Mit dieser Vorlage - das ist völlig klar, das können wir auch nicht verstecken - wird die Lösung dieser Probleme nun wieder ein Stück weit dem Staat auferlegt.

Das Gesetz ist aber für mich auch zugleich der beste Beweis dafür, dass eine intelligente Standortpolitik auf einem Zusammenspiel von Staat und Privaten beruht. Im Lichte dieser Erkenntnis, meine Damen und Herren vor allem von der bürgerlichen Seite, müsste eigentlich Ihr ständiges Gejammer und Wettern gegen den Staat und gegen die angeblich hohe Staatsquote endlich einmal aufhören. Ich hoffe tatsächlich, dass Sie sich in dieser Frage als ebenso lernfähig erweisen wie die SP. Ich warte gerne auf eine aktive Unterstützung von Ihrer Seite für eine prospektive Industriepolitik in der Schweiz.

Mit dieser Vorlage und der Schaffung der Serv wird zugleich aus der bisherigen Geschäftsstelle eines Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit neu eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Organisation. Persönlich bin ich, wie sicher auch meine Partei, grundsätzlich der dezidierten Meinung, dass eine staatliche Organisation auf Dauer gut geführt, wirtschaftlich effizienter und vor allem billiger wäre. Bester Beweis dafür sind für mich die kantonalen Gebäudeversicherungen; die staatlichen Versicherungen arbeiten kostengünstiger als die privaten.

Sie haben sich jetzt, Herr Bundesrat Deiss, für eine Auslagerung entschieden. Das wird zwangsläufig zu höheren Kosten führen, allein schon für die Organisation. Voraussetzungen sind - dazu hätte ich heute gerne ein Bekenntnis von Ihnen - eine effiziente Führung und eine Transparenz auch in Bezug auf die Kostenentwicklung. Herr Bundesrat Deiss, Sie stehen in der Verantwortung. Wir möchten nicht, dass sich hier ein neuer parastaatlicher Speckgürtel entwickelt, der in ein paar Jahren mit Lohnabzockereien, Spesenskandalen, Kostenexplosionen usw. die Spalten der Medien füllt. Der Bundesrat muss deshalb bei dieser Organisation seine volle Verantwortung tragen. Dies ist mit ein Grund, weswegen wir der Meinung sind, dass nicht nur der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle, sondern alle Organe - auch die Direktion - durch den Bundesrat gewählt werden müssen. Bei Missständen kann der Bundesrat die Direktion auch wieder abberufen. Diese Kontrollmöglichkeit ist für uns auch der Grund dafür, dass das Parlament Geschäftsbericht und Jahresrechnung genehmigen muss.

Die Serv wird eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie vollzieht Versicherungsaufgaben, die in anderen Staaten von der öffentlichen Hand in eigener Verantwortung wahrgenommen werden. Sie hat damit zugleich aussenpolitische Funktionen. Deswegen muss die Serv explizit auf die einzelnen aussenpolitischen Grundsätze verpflichtet werden; denn Exportrisikogarantien - das kennen wir aus der bisherigen Geschichte - beinhalten erhebliche ökologische und entwicklungspolitische Verknüpfungen. Das gilt für staatliche Projekte und noch viel mehr für die privaten, die neu abgedeckt werden sollen.

Deswegen ist es für uns klar, dass die konkreten aussenpolitischen Leitlinien im Einzelnen der Serv auferlegt werden müssen. Es ist für uns auch zentral, dass neben den Sozialpartnern auch Entwicklungsorganisationen im Verwaltungsrat vertreten sind.

Sollten Sie dem nicht zustimmen, dann wäre es das Mindeste, dass ein Monitoring durch einen Beirat, der die entwicklungspolitischen Grundsätze absichert, die Politik des Verwaltungsrates begleitet. Aus der Sicht der SP-Fraktion ist der zentrale Fokus für unsere Beurteilung dieser Vorlage die Sicherung der Arbeitsplätze, wie dies bereits 1934 bei der Schaffung der Exportrisikogarantie der Fall war.

Wir treten deshalb auf die Vorlage ein. Bitte helfen Sie mit, auch die zentralen Anliegen der Entwicklungspolitik und der Ökologie im Gesetz zu verankern. Stimmen Sie den Minderheitsanträgen zu. Sie helfen damit wesentlich mit, diese Vorlage entscheidend zu verbessern und auch entwicklungspolitisch abzusichern.