Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-03-10
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft nicht einzutreten.
Wir haben es hier mit einer Gesetzesvorlage zu tun, die einmal mehr nach staatlicher Regulierung ruft. Mit der parlamentarischen Initiative Fankhauser - SP, Baselland - aus dem Jahre 1991 liegt ein altes Anliegen auf dem Tisch. Es stammt aus einer Zeit, als selbst bürgerliche Politiker noch an die unbegrenzten Möglichkeiten der Staatskasse glaubten, aus einer Zeit, als die Verschuldung unseres Staates bei 40 Milliarden Franken lag, also weniger als einen Drittel der heutigen Verschuldung betrug. Unter dem Druck der verschiedenen Initiativen - der parlamentarischen Initiative Fankhauser, der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen" von Travail Suisse, der Standesinitiative des Kantons Solothurn von 1995, der Standesinitiative des Kantons Luzern aus dem Jahre 2003 - beauftragte die SGK die Verwaltung, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Diese liess sich vom Grundsatz der grösstmöglichen Harmonisierung leiten - das ist eine Forderung, die in allen Vorstössen immer wieder zum Ausdruck kam. Dass die Familienzulagen bis heute in der Verantwortung der Arbeitswelt waren, wird ignoriert. Dies stellt heute eine zusätzliche Lohnleistung dar, die von den Arbeitgebern finanziert wird und den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Regionen und der Berufsgattungen Rechnung trägt. Es ist absolut unzulässig, dass dies neu in eine eidgenössische Versicherung umgewandelt wird. Das Gesetzesprojekt wird als vernünftig und ausgewogen angepriesen. Das ist jedoch nicht zutreffend. Treten wir nämlich auf diese Vorlage ein, wird dieser Entwurf Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Franken hervorrufen, bezahlt durch die Arbeitgeber.
Vor allem fanden in der Vorlage die linken Wunschanliegen - "ein Kind, eine Rente" und die Festschreibung des Mindestsatzes von 200 Franken Kinderzulagen und 250 Franken Ausbildungszulagen - ihren Niederschlag. Auch werden grosszügig Leistungen ins Ausland exportiert. Das berühmte Giesskannenprinzip - das sollte Sie eigentlich alle aufschrecken - kommt in dieser Vorlage wieder einmal zu seiner vollen Blüte. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieses Gesetz einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung der Kinder und somit zur Verstaatlichung der Familien beabsichtigt. Diese Vorlage ist ein neuerlicher Versuch einer Zentralisierung. Man hat keinen Respekt mehr vor der Hoheit der Kantone. Man will den Kantonen neben der minimalen Höhe der Auszahlungen gleich noch die Administration in Form einer Ausgleichskasse für Familienzulagen aufoktroyieren.
Der Ausbau des Sozialstaates muss nun endlich gestoppt werden, und der Vereinheitlichung der Familienzulagen nach sowjetischem System muss entgegengetreten werden. Neu werden mit 200 Franken Kinderzulagen und 250 Franken Ausbildungszulagen verbindliche Mindestzulagen geschaffen. Erstmals würden alle Selbstständigerwerbenden Familienzulagen beziehen können. Das ist ein Systembruch. Erstmals würden Nichterwerbstätige Familienzulagen erhalten. Also müsste zwingend eine andere Finanzierung erfolgen. Für den kantonalen Vollzug müsste ein neuer Verwaltungsapparat aufgebaut werden. Den Arbeitgebern müsste eine Kostenerhöhung von 690 Millionen Franken aufgeladen werden. Auch die Kantone hätten rund 200 Millionen Franken zusätzliche Ausgaben.
Der Einwand, das Gesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft werde bei einem Nichteintreten tangiert, ist nicht korrekt. Tatsache ist, dass bei einem Nichteintretensentscheid das FLG im heutigen Rahmen weiterläuft.
Unterstützen Sie meinen Nichteintretensantrag. Glauben Sie nicht, bei der Vorlage noch dies oder jenes schönreden zu können. Nur ein Nichteintreten garantiert Ihnen, dass die Vorlage keinen weiteren Schaden an unserem Staat anrichtet.