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AB 52290

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Artikel 4 regelt die Zulagenberechtigung. Sie entspricht in etwa der heutigen Regelung. Absatz 3 gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Höhe der Zulagen für Kinder im Ausland zu regeln. Es ist so, dass die Kaufkraft nicht die gleiche ist, und deshalb erhält der Bundesrat die Kompetenz, die Höhe der Zulagen auf maximal die Hälfte zu senken.

Hier vertritt die Minderheit Scherer die Ansicht, dass es keine Mindestforderung braucht. Die Kommission wollte aber den Rahmen nicht allzu weit öffnen und empfiehlt Ihnen, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.