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Waber Christian · Nationalrat · 2005-03-10

Waber Christian · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Es ist wichtig, dass sich die Zulagen nach der Kaufkraft des Wohnsitzstaates der Kinder richten. Warum? Zuerst einmal geht es um eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber allen Familien, die ihre Kinder in der Schweiz aufziehen und sich mit den hohen Lebenshaltungskosten hier herumschlagen müssen. Zweitens wird sich die Akzeptanz im Volk massiv erhöhen, wenn wir diese Kaufkraftanbindung hier im Gesetz festschreiben. Drittens geht es um einen finanzpolitischen Aspekt: Es kann natürlich nicht sein, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens Familien in anderen Staaten so klar bevorteilt.

Der Vorbehalt, wonach die Zulagen mindestens die Hälfte des Mindestsatzes nach Artikel 5 betragen müssen, ist ein klassisches Eigengoal. Die Anbindung an die Lebenshaltungskosten in den entsprechenden Ländern muss auch eine Unterschreitung zulassen. Es ist also hier unbedingt nötig, dass die Unterschreitung des Mindestansatzes möglich ist. Der von der Mehrheit vorgeschlagene Vorbehalt, zwischenstaatliche Vereinbarungen auszuhandeln, gewährt dem Bundesrat die nötige Freiheit, gute bilaterale Lösungen zu erarbeiten.

Darum will mein Antrag die Vorteile der Mehrheit und der Minderheit zusammenbringen; er macht wie gesagt den Vorbehalt, dass bilaterale Verhandlungen möglich sein müssen. Sonst folgt er der Minderheit.

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