Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-14
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-14
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Ehrler "Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung" liegt schon drei Jahre zurück. Ich bin erleichtert, dass wir jetzt so weit sind, dass wir darüber befinden können. Der parlamentarische Vorstoss wurde intensiv mit den Grossverteilern und der Verwaltung diskutiert. Damals wurde uns gesagt, dass es keine Möglichkeit gebe, dies auf dem Verordnungsweg zu ändern; deshalb dieser parlamentarische Vorstoss.
Die Kommission will nun mit einem neuen Gesetzesartikel, Artikel 16a im Landwirtschaftsgesetz, eine Änderung vornehmen und damit auf die Eigenschaften oder Produktionsmethoden der Landwirtschaft hinweisen, dies auch dann, wenn sie nicht über die hohen Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung hinausgehen; es ist also eine Positivdeklaration. Um diese Selbstverständlichkeit möglich zu machen, hat sich die WAK entschieden, dies im Landwirtschaftsgesetz einzugliedern, wo auch der Rest der Deklarationsvorschriften geregelt ist. Mit der vorgeschlagenen Positivdeklaration kann sich insbesondere die schweizerische Landwirtschaft mit ihren Produkten von den Mitbewerbern differenzieren. Unsere strengen Produktionsmethoden sollen transparent sein. Wir sind überzeugt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, welche Wert auf eine Deklaration legen, dies auch honorieren werden.
Diese Massnahme ist vollzugstauglich, sie ist KMU-verträglich, sie verstösst nicht gegen internationales Recht in Bezug auf die EU oder die WTO. Die Deklarationsart ist nicht diskriminierend gegenüber ausländischen Produktionsmethoden, welche nicht auf unserem Level sind. Zuletzt verstärkt sie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte, indem wir eben dem Konsumenten den Wettbewerbsnachteil mit unseren erhöhten Produktionsvorschriften, hinter denen wir voll stehen, erklären können.
Zu guter Letzt noch: Diese Anwendung ist letztlich freiwillig. Produzenten und Verarbeiter müssen dies nicht deklarieren. Der Markt wird also entscheiden, ob diese Massnahme bei der Abgrenzung zwischen einheimischer und ausländischer Produktionsmethode Erfolg bringt.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen.