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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-15

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, eingangs den Entscheid des Bundesrates im Wortlaut vorzulesen: "Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Verwendung des Bundesdrittels am Goldvermögen ein, die den finanzpolitischen Spielraum des Bundes erhöht. Diese Voraussetzung erfüllen ein Schuldenabbau oder eine Zweckbindung zugunsten der AHV oder eine Zweckbindung zugunsten der IV." Der Bundesrat möchte nicht, dass Sie wieder auf die Wunschliste von früheren Anträgen zurückkommen. Er sagt, dass Sie eine dieser drei Schienen fahren, aber mit Rangieren aufhören sollten, dass Sie jetzt eine dieser drei Schienen wählen sollten. Das ist die Aussage des Bundesrates.

Zu den Zahlen: Derzeit hat der Bund 127 Milliarden Franken Schulden. Wenn wir diese 7 Milliarden Franken zu deren Abbau verwenden würden, wären das rund 5 Prozent der Schulden, und es würde eine Verbesserung um etwa 200 Millionen Franken im Bereich der Passivzinsen bringen. Da die Passivzinsen in der Finanzrechnung figurieren, würden sich diese 200 Millionen Franken in der Finanzrechnung ausgabensenkend und erleichternd auswirken. Zu den Sozialwerken: Wenn in Bezug auf die Gesetzgebung von AHV/IV nichts geschieht, wird der AHV-Fonds im Jahr 2010 etwa bei 23 Milliarden Franken angelangt sein. Im IV-Bereich jedoch werden sich die Schulden bis dann auf etwa 10 Milliarden Franken anhäufen. Da beide Sozialwerke über denselben Fonds abgewickelt werden, sinkt dieser bis 2010 auf etwa 13 Milliarden Franken ab. So viel einfach einmal zu den Zahlen.

Warum hat der Bundesrat entschieden, ohne Ihnen einen Antrag zu stellen? Dafür gibt es verschiedene Gründe. Im Vordergrund steht - es ist von mehreren Rednerinnen und Rednern gesagt worden - die Tatsache, dass wir keine Vernehmlassung durchführen konnten. Es war uns nicht möglich, dieses Geschäft mit den verschiedenen Trägern der Sozialwerke vertieft zu diskutieren. Infolgedessen konnte der Bundesrat auch keine Botschaft verfassen, und in einer Botschaft finden sich gewöhnlich ja die Anträge an das Parlament. Das war hier nicht möglich. Es war auch nicht möglich, dass Ihre WAK, die dieses Geschäft in bewundernswürdigem Tempo abgehandelt hat, Mitberichte, zum Beispiel von der SGK, hätte einfordern können - das fehlte.

Der zweite Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen keinen konkreten Antrag stellt, ist die Tatsache, dass in diesem Geschäft noch Pendenzen hängig sind. Eine Pendenz wurde erwähnt, das ist die Frage des Zinses: Soll bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der Reduktion des IV-Verlustvortrages der Bundeshaushalt von den in der Zwischenzeit anfallenden Vermögenserträgen profitieren, oder sollen sie der IV zugute kommen? Eine erste Entscheidung ist gefallen, aber beides ist möglich. Sodann war es auch nicht möglich, die Auswirkungen Ihrer Entscheide auf die bevorstehenden Reformen von AHV und IV im Detail abzuklären. Es war auch nicht möglich, die Dinge im zeitlichen Ablauf auf eine Reihe zu bringen.

Das führte am Ende dazu, dass der Bundesrat Folgendes sagen kann: Wenn Sie auf einer dieser drei Schienen fahren - und das ist bei der Vorlage 3 auch der Fall -, bewegt sich das in Richtung Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik. Deshalb werde ich Ihnen jetzt auch keinen Antrag stellen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss aber eine rhetorische Frage: Glauben Sie nicht, dass in diesem Geschäft zwischen den Räten, aber auch innerhalb Ihres Rates, die Brückenbauer fehlen - gefehlt haben und heute noch fehlen? Ich verfolge dieses Geschäft seit Jahren, und was ich feststelle, sind verhärtete Positionen. Man kommt sich nie näher. Es hat keine Brückenbauer. Finden Sie nicht auch, dass jetzt der Moment für Brückenbauer da wäre und dass dieses Geschäft nur so noch anständig und im Sinne der Nachhaltigkeit über die Runden zu bringen ist?