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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-03-16

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Hat die Beifügung "und der Konjunktur" in Artikel 12 Absatz 2 tatsächlich rein deklamatorischen Charakter? Geht es also um etwas, was schon in anderen Gesetzen oder sogar in der Verfassung enthalten oder mit einem K-Faktor bereits zwingend vorgeschrieben ist? Geht es hier um eine Einflussnahme, d. h. um die Verwendung eines Begriffs in einem wirtschaftsideologischen Sinne, indem man mit diesem Zusatz dann auch die Verpflichtung zu einer antizyklischen Finanzpolitik - es wurden hier bereits Beispiele genannt, mit Impulsprogrammen, mit Investitionsprogrammen usw. - direkt aufnehmen will?

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass man es so belassen soll, wie es ist, und den Zusatz "und der Konjunktur" nicht aufnehmen soll - nicht zuletzt auch deshalb, weil dies Fragen über zusätzliche Beifügungen betreffend Produktivitätsentwicklung und Schuldenentwicklung nach sich ziehen könnte.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 10 Stimmen die Ablehnung des Minderheitsantrages Rey.

Zum Antrag der Minderheit Kiener Nellen: Hier geht es, wie der Bundesrat schon ausgeführt hat, um Inkassobestimmungen in einem Kapitel "Gesamtsteuerung". Wir sind irgendwie im Niveau etwas verschoben, wenn wir das hier einfügen wollen. Zudem: Was sind die "gesetzlich zustehenden Einnahmen"? Sind z. B. Spielbankeneinnahmen, die zwar vom Bund einkassiert, aber automatisch an die AHV weitergeleitet werden, gesetzlich zustehende Einnahmen oder nicht? Der Bundesrat hat die Kommission zudem mit seinem Beispiel der Mehrwertsteuer und der Zölle mit insgesamt über 300 000 Mehrwertsteuerpflichtigen von der fehlenden Realisierbarkeit von Absatz 4 überzeugt. Zudem verlangt, wie das auch schon ausgeführt wurde, die Gesetzmässigkeit generell, dass die gesetzlich zustehenden Einnahmen geltend gemacht werden müssen.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.