Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2005-03-16
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Wir sind hier bei Artikel 12 beim Stichwort "Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts. 1. Abschnitt: Grundsätze". Artikel 126 unserer Bundesverfassung enthält den Passus, dass wir in der Finanzrechnung auch die Wirtschaftslage zu berücksichtigen haben. Das gibt ja dann auch für das Finanzhaushaltgesetz die Grundlage, den K-Faktor einzuführen und ins Gesetz zu übernehmen.
Ich möchte Ihnen beantragen, mit der Minderheit Rey zu stimmen, denn es geht nicht an, dass man nur einen Teil aus der Bundesverfassung hier ins Gesetz übernimmt. In der Kommission wurde zu Recht gesagt, zum Beispiel von Kollege Kaufmann, dass wir die Konjunktur ja bei unseren Rechnungsabschlüssen und beim Budgetieren zur Kenntnis nehmen, zum Beispiel mit Annahmen bezüglich Zinsen, [PAGE 379] Lohnerhöhungen usw. Es ist selbstverständlich, dass wir in diesen Fragen die Konjunktur berücksichtigen. Es war schon im alten Gesetz so, dass unter dem Stichwort "Grundsätze der Haushaltführung" in Artikel 2 Absatz 3 dieser Passus drin war. Dort steht: "Den Erfordernissen einer konjunkturgerechten Finanzpolitik ist Rechnung zu tragen." Was die Minderheit Rey hier verlangt, ist nichts anderes, als diesen Passus wiederaufzunehmen.
Wir haben in der Botschaft und dann auch in den Kommissionsberatungen keine gute Begründung gefunden, wieso das jetzt plötzlich weggelassen werden soll. Selbst wenn man sagt, das hätte nur deklamatorischen Wert - auch das ist ein wichtiger Wert. Es ist wichtig, dass wir diesen Grundsatz - es ist ein Grundsatz - wirklich auch dort unter dem Stichwort "Grundsätze" verankern. Aus welcher anderen Überlegung könnte man denn diesen Grundsatz weglassen als aus der Überlegung, dass man gar keine antizyklische Finanzpolitik mehr machen will oder allenfalls eine unflexible, nämlich eben eine, die nicht auf die Konjunktur Rücksicht nimmt? Das kann ja wohl nicht das Ziel sein. Andere Gründe kann ich mir nicht vorstellen, warum man diesen Passus jetzt klammheimlich aus dem Gesetz streichen will, ohne dazu irgendwelche klugen Begründungen zu geben.
Ich möchte Sie bitten, beiden Minderheiten zuzustimmen, also der Minderheit Rey mit der Ergänzung in Absatz 2, aber auch der Minderheit Kiener Nellen mit einem neuen Absatz 4. Frau Kiener Nellen hat Ihnen ausgeführt, dass es nicht nur das Recht des Bundes ist, alle möglichen ihm zustehenden Einnahmen auch geltend zu machen, sondern eigentlich auch seine Pflicht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass dieser neue Absatz 4 verankert wird.