Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-17
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ich möchte keinen Zweifel aufkommen lassen über die Absicht und den Willen des Bundesrates, den Finanzhaushalt auf Ende dieser Legislatur gemäss Schuldenbremse und Abbaupfad auszugleichen. Ich möchte keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass sich der Bundesrat mit seiner Finanzpolitik derzeit haargenau auf diesem Weg befindet und dass er willens ist, diesen Weg bis Ende der Legislatur und darüber hinaus weiterzugehen.
Ich möchte, Herr Nationalrat Steiner, aber auch keinen Zweifel aufkommen lassen, dass der Bundesrat keine Geschäftsleitung ist. Der Bundesrat ist die Landesregierung, die nach Verfassung und Gesetz dafür zu sorgen hat, dass dieses Land nach bestem Wissen und Gewissen den Ausgleich, den sozialen Zusammenhalt realisieren und die Aufgaben erfüllen kann, die ihm gestellt sind. Das ist unsere Aufgabe.
Ich möchte auch keinen Zweifel aufkommen lassen, dass die Verfassung das Vorgehen, mit dem wir das Budget vorbereiten, sehr klar festlegt. In Artikel 183 unserer Bundesverfassung steht nämlich, dass der Bundesrat für die Vorbereitung des Budgets, also die Budgetweisungen, verantwortlich ist. Das ist Sache der Landesregierung, und daran arbeiten wir jetzt.
In Artikel 167 der Bundesverfassung steht, dass Sie die Budgethoheit haben. Mit anderen Worten: Wenn der Bundesrat das Budget in das parlamentarische Verfahren überleitet, können Sie mit oder ohne Motion alle Ihre Anträge einbringen, können Sie mit oder ohne Motion Finanzpolitik betreiben, können Sie mit oder ohne Motion Anteil nehmen an der Entwicklung unseres Finanzhaushaltes. Und das werden Sie hoffentlich tun.
Für das Jahr 2006 ist ein Abbaupfad von 1 Milliarde Franken vorgesehen. Die Motion möchte diese Milliarde streichen. Die derzeitigen Bemühungen zur Vorbereitung des Budgets für das nächste Jahr zeigen, dass wir trotz diesem Abbaupfad von 1 Milliarde Franken mit etwa 450 Millionen Franken Kompensationsbedarf in den Haushalt einsteigen müssen. Das bedeutet im Klartext, dass der Bundesrat bis zur Verabschiedung des Budgets im Juni, Juli diese 450 Millionen Franken ohnehin noch kompensieren muss. Das ist eine Aufgabe, die ihm vor einer solchen Motion ohnehin ansteht.
Deshalb hat sich der Bundesrat auch mit dieser Motion befasst und beantragt ihre Ablehnung. Er möchte seine Finanzpolitik gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse in die Legislaturplanung überführen. Er tut das mit umso grösserer Überzeugung, als die Annahme einer solchen Motion ein neues Entlastungsprogramm 2005 in einer Grössenordnung von etwa 1,3 Milliarden Franken zur Folge hätte.
Die beiden bisherigen Entlastungsprogramme waren erfolgreich. Das erste erfolgte nach dem Prinzip Rasenmäher, das zweite mit Prioritäten. Gesamthaft waren es Kürzungen von 5 Milliarden Franken, gemessen an unserem Finanzhaushalt von 50 Milliarden. Aber schon die Verhandlungen im Ständerat zum Entlastungsprogramm 2004 haben gezeigt, dass wir mit dieser Methode auf die Dauer nicht mehr weiterkommen. Es führt nicht zum Ziel, wenn wir einfach mit Kürzungen, zum Teil linearen, Finanzpolitik betreiben. Wir müssen andere Methoden anwenden.
Deshalb sind beim Bundesrat derzeit folgende Projekte unterwegs: Das erste, das Entlastungsprogramm 2004, ist durch den Ständerat gegangen, und es muss nachgebessert werden. Das zweite ist eine Verwaltungsreform. Wir werden sie im April einleiten. Sie hat zum Ziel, Strukturen und Verfahren in der Bundesverwaltung zu hinterfragen und Effizienzgewinne zu erzielen. Mit dem dritten Projekt sollen Kürzungen in bedeutendem Ausmass vorgenommen werden. Dieses Projekt beinhaltet die Frage: Welche Aufgaben soll unser Staat künftig noch wahrnehmen? Welchen Staat wollen wir?
Da müssen Sie jetzt ansetzen. Sie müssen nicht mehr mit Globalbeträgen kommen, sondern Sie müssen sich die Frage stellen: Welchen Staat wollen wir? Zu diesem Zweck müssen wir die Aufgaben hinterfragen. Wir müssen die Bundesverfassung nehmen, wir müssen die Ausgabenentwicklungen konsultieren. Wir müssen sehen, wo Ausgaben am meisten gewachsen sind, wo sie am raschesten gewachsen sind und wie sich dies auswirkt. Da werden Sie vom Bundesrat eine Vorgabe bekommen. Der Bundesrat wird im Sommer dieses Jahres entsprechende Aufgabenportfolios präsentieren, und er wird Ihnen dann die Frage stellen: Welche Aufgaben soll unser Staat erfüllen, welche Aufgaben wollen Sie wahrnehmen? Dann kommt die finanzpolitische Antwort.
Wenn Sie heute dieser Motion zustimmen würden, dann würden Sie das System übersteuern. Sie wollen 1 Milliarde Franken beim Abbaupfad eliminieren und damit im Grunde genommen auch die Kantone, die Sozialversicherungen und die Subventionsempfänger kurzfristig in diesen Prozess einbeziehen. Mit welcher Begründung soll ich zu den Kantonen [PAGE 414] gehen und ihnen mitteilen, sie müssten für das nächste Jahr ihrerseits - einfach weil wir diese Milliarde vorzeitig eliminieren wollen - ihre Budgets anpassen? Mit welcher Begründung?
Aber ich habe auch Fragen an die Motionäre: Wie soll es dann weitergehen, gesetzt den Fall, die Motion würde angenommen? Wollen wir dann den Rhythmus der Schuldenbremse anpassen? Oder wollen Sie die Entwicklung des Bundeshaushaltes auf dem tieferen Niveau wieder steigen lassen? Oder wie sollen dann die Auswirkungen auf die Legislaturfinanzplanung bewertet werden? Alle diese Fragen sind offen geblieben.
Sie als Nationalrätinnen und Nationalräte könnten im Falle der Annahme dieser Motion sowohl Mehrausgaben beschliessen als auch Ausgaben kürzen; das können Sie jederzeit tun. Sie können aber Mehrausgaben auch beschliessen, ohne sich um die Mindereinnahmen zu kümmern. Wenn Sie die Motion annehmen, sind Sie nicht daran gebunden, doch der Bundesrat wäre es. Das ist eine Durchbrechung des eingangs genannten Prinzips der Unterscheidung zwischen Budgetierung und Budgethoheit.
Ich glaube, die Verhandlungen in der ständerätlichen Kommission und im Ständerat haben gezeigt, dass wir schon mit dem Entlastungsprogramm 2004 noch ein grosses Stück Arbeit zu bewältigen haben. Ich glaube, es ist gut gemeint, wenn man den Rhythmus der Schuldenbremse erhöhen will, aber das Ergebnis für die Bundesfinanzen, für die Kantone, für die Subventionsempfänger wäre ein schlechtes.
Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion nicht anzunehmen.