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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-03-17

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Herr Kollege Vollmer, wenn das Plenum des Parlamentes sich nicht gleich um die Schuldenbremse kümmern würde wie die Einigungskonferenz, dann wäre das ein Fehler. Mit anderen Worten: Es geht in der Einigungskonferenz um genau dasselbe wie bei der Behandlung des Voranschlages hier im Plenum. Es gibt keine Differenz, wir haben den verfassungsmässigen Auftrag, die Schuldenbremse einzuhalten. Wenn nun bereits hier einer der Räte eben diese Schuldenbremse verletzen würde, ist es als letzte Konsequenz - und diese Konsequenz ist wiederum von der Verfassung vorgeschrieben - dann eben die Einigungskonferenz, die diesen an sich für alle gültigen Grundsatz dann eben durchsetzen muss. In diesem Sinne gibt es keine Differenz.

Es wird auf der einen Seite nicht eine Aufgabe, die eigentlich dem Plenum zustehen würde, an die Einigungskonferenz delegiert. Auf der anderen Seite denke ich nicht, dass hier staatspolitische Regeln verletzt werden. Falls dies der Fall sein sollte, ist es ganz klar, dass auch wir hier die dafür vorgesehenen Wege beschreiten müssen. Dann müssten die entsprechenden Vorbehalte natürlich geäussert werden. Nach meinen Kenntnissen und auch nach den Kenntnissen der Mehrheit der Finanzkommission gibt es hier keine Vorbehalte. In diesem Sinne nochmals: Es geht nur um die Sicherung der Schuldenbremse - sei es hier im Plenum oder dann in der Einigungskonferenz.