preparatory:AB 52750
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesem Artikel dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates zuzustimmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.
Man kann ja allenfalls Absatz 1 von Artikel 94 noch verstehen. Man kann dafür sein, dass auch hier explizit die Schuldenbremse über den Höchstbetrag vorgesehen ist. Was hingegen nicht durchführbar ist, ist Absatz 2.
Ich wehre mich auch gegen die Aussage, dass wir etwas Verfassungswidriges machen würden, wenn nicht der ganze Artikel drin wäre, wie das vorher von einem der Vorredner gesagt wurde. Das ist nicht der Fall. Wir arbeiten heute schon mit der Schuldenbremse über das Finanzhaushaltgesetz, ohne dass wir diesen Artikel in dieser Mehrheitsfassung haben - und es wird wohl niemand sagen, dass wir beim letzten Budgetierungsprozess etwas Verfassungswidriges gemacht hätten.
Ich muss einfach noch einmal darauf hinweisen, was in der Verfassung steht. Es steht nichts von einem Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann. Es steht nur, dass Einnahmen und Ausgaben über eine längere Frist im Gleichgewicht zu halten sind.
Der Ausgleich des Haushaltbudgets ist jetzt mit den Instrumenten der Schuldenbremse gesichert: Wir haben diesen imaginären Fonds, in dem das, was wir zu viel ausgegeben haben, schlechtgeschrieben wird und durch das, was wir weniger ausgegeben haben, wieder kompensiert werden kann. Wir haben die Mittel, dass dieser Ausgleich stattfindet.
Wenn ich jetzt aber Absatz 2 anschaue, dann muss ich Ihnen sagen: Er ist wirklich absolut praxisfremd - oder es ist allenfalls gewollt, das könnte natürlich auch sein; das würde ich dann aber schon fast unter böswillig abhandeln. Das bedeutet, wenn wir in der Einigungskonferenz mit den Gesamtausgaben auch nur wenig über dem Höchstbetrag liegen - der Höchstbetrag wird ja praktisch auf die Million genau festgelegt, was im Allgemeinen im Bereich der Schätzungenauigkeit liegen kann -, sind alle Budgetposten, die bei der letzten Runde noch drin sind, auf dem niedrigeren Betrag beizubehalten, selbst wenn die Einigungskonferenz dies eigentlich gar nicht möchte. Es kann also eine Gruppierung in der Einigungskonferenz einfach überall den maximalen Betrag fordern - mit dem klaren Ziel, überall den minimalen Betrag zu haben. Das kann man steuern. Das ist vielleicht eine paradoxe Intervention, aber das Resultat ist das, was gewollt ist: sparen, sparen, sparen.
Ich möchte zur ganzen Diskussion zum Finanzhaushaltgesetz noch sagen: Ich habe bei einem Artikel gesagt, dass die SP-Fraktion versucht hat, eine etwas flexiblere Handhabung der Schuldenbremse zu bekommen. Sie haben sämtliche unsere Anträge abgelehnt. Jetzt kommt eine echte Verschärfung, und ich würde mich sehr wundern, wenn man angesichts des Argumentes, das man gegen unsere Anliegen angewendet hat, man habe ja noch keine Erfahrung, hier jetzt plötzlich Erfahrung hätte und mit diesem Argument sagen würde: Wir sind für diese Verschärfung.
Ich appelliere auch an den Bundesrat, dass er hier eine gewisse Ausgewogenheit im Auge behält. Man kann nicht auf der einen Seite alles ablehnen und auf der anderen einem ganz wichtigen Antrag zustimmen, der unser Verfahren verunmöglichen würde, denn eine Einigungskonferenz macht keinen Sinn mehr, wenn wir diesen Absatz 2 drinhaben.
Ich bitte Sie dringend, der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zuzustimmen.