Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-03-17
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben: Zugegeben, Road Pricing ist eine interessante Idee, die nach Teilerfolgen - z. B. in London - vielerorts auf Zustimmung stösst. Die Idee, auf belasteten Strassen den Verkehr durch Preismechanismen zu senken, ist sicher bestechend. Wenn bei einem Gut - in unserem Fall der Raum auf der Strasse - die Nachfrage das Angebot übersteigt, steigt entweder der Preis, oder es bilden sich Staus. Es wäre vermutlich auch für die Autofahrer günstiger, den Preis in Geld zu entrichten statt mit Zeitverlust zu bezahlen. Unter diesem Gesichtspunkt hat Road Pricing langfristig sicher auch in der Schweiz eine Zukunft. Road Pricing kann also der Verkehrslenkung dienen, d. h., Fahrzeuge können von stark belasteten Strassenstücken ferngehalten werden, was Staus reduziert.
Die an sich gute Idee muss aber auch gut umgesetzt werden können. Wenn wir einfach den Kernstädten die Kompetenz zur Erhebung von Strassengebühren geben, werden sie diese Möglichkeit vor allem fiskalisch nutzen. Und das will die Kommissionsmehrheit nicht. Bevor ein Road Pricing eingeführt wird, muss eine Reihe von nicht einfachen Fragen abgeklärt werden, zum Beispiel: Wer hat die Erhebungskompetenz? Wer darf für welche Strassen Gebühren erheben? Wie steht es z. B. mit Nationalstrassen auf Gemeindegebiet? Wer hat die Erhebungskompetenzen bei Kantonsstrassen auf Gemeindegebiet? Wie werden die Gebühren berechnet? Gibt es einen Eintrittspreis für die Agglomerationen, oder wird die Fahrleistung in den Agglomerationen erfasst?
Road Pricing kann nämlich auf drei verschiedene Arten erfolgen: objektbezogen, mit einem Perimetereintrittspreis oder flächendeckend. Beim objektbezogenen Road Pricing wird eine Gebühr für das Befahren einer bestimmten Strecke erhoben. Dies ist vorzugsweise "un passage obligé", z. B. eine Tunnelgebühr am Gotthard. Beim Perimetereintrittspreis wird ein Preis für die Benutzung einer bestimmten Zone erhoben; die Preiserhebung findet bei der Einfahrt in diese Zone statt. Bei einem flächendeckenden Road Pricing wird versucht, für die einzelnen gefahrenen Strecken einen Preis zu erheben. - Sie sehen auch hier, dass wir das geklärt haben müssten.
Eine weitere Frage: Bemisst sich die Gebühr nach den Strassenkosten, nach Umweltkosten oder nach der Lenkungsfunktion? Eine Erhebung nach Strassenkosten erfolgt zum Beispiel dann, wenn Strassen privat gebaut werden und der Erbauer dann eine Benutzungsgebühr verlangen kann. Eine Erhebung nach Verkehrskosten wird erfolgen, wenn der Erbauer ein Gemeinwesen ist und dann die gesamten Kosten des Verkehrssystems trägt. Bei einer Verkehrslenkung wird der Preis so eingesetzt, dass eben eine zu starke Belastung gewisser Strassen vermieden werden kann.
Weitere Fragen: Wie gewährleisten wir ein technisch einheitliches System in der ganzen Schweiz? Wir können nicht in St. Gallen ein ganz anderes System haben als in Zürich oder in Luzern. Es muss also eine gesamtschweizerische Koordination stattfinden. Realpolitisch stellt sich die Frage der Chance eines Road Pricing in einer Volksabstimmung. Es kann wohl nur dann eine Chance haben, wenn es kostenneutral eingeführt wird, d. h., wenn es bei anderen Verkehrsabgaben kompensiert wird. Wird aber eine solche Kompensation vorgesehen, so stellt sich anschliessend die Frage der Kompensation von Mehr- und Mindereinnahmen bei den einzelnen Gemeinwesen. Das wird dann sehr kompliziert, wenn zum Beispiel Strassengebühren kommunal erhoben und durch die Reduktion kantonaler Motorfahrzeugsteuern kompensiert werden sollen.
Wir haben es hier also mit einer sehr komplexen Fragestellung zu tun, mit einer Frage, die nicht so handstreichartig gelöst werden kann. Zudem: Bevor wir einer parlamentarischen Initiative Folge geben, müssen wir den Handlungsbedarf, aber auch die Zweckmässigkeit des Vorgehens abklären. Der Handlungsbedarf besteht, wie ich vorhin erwähnte, zumindest langfristig, aber nicht kurzfristig. Eine Weiterentwicklung unserer Verkehrsbesteuerung durch das Road Pricing, die nicht nur wie heute bloss die Kilometerleistung berücksichtigt, sondern auch den Ort, wo man fährt, kann langfristig sicher sehr sinnvoll sein. Aber ein solches neues System muss sehr sorgfältig geplant werden, wenn es nicht mehr Schaden als Nutzen bringen soll.
Die wichtigere Frage lautet: Ist es zweckmässig, wenn die Umsetzung über die parlamentarische Initiative geschieht? Nimmt man den Initiativtext wörtlich, so muss der Verfassungstext die einfache und unbürokratische Erhebung von Strassengebühren ermöglichen. Dies könnte zum Beispiel mit einer Streichung von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung geschehen. Damit fiele die Kompetenz zur Erhebung von Strassengebühren ganz einfach an die Kantone. Dies dürfte aber nicht die Absicht der Initiantin sein und wäre ohnehin abzulehnen, weil es zu einem Wildwuchs mit vielen Diskriminierungen führen würde. Geht man aber von einer freien Umsetzung der Initiative aus, was wir ja gemäss Parlamentsgesetz tun können, stehen wir vor einer ganzen Reihe von Fragen, wie ich sie vorhin erwähnt habe. Dann sehen wir auch, dass es nicht einfach genügt, die Verfassung zu ändern, denn zur Lösung dieser Fragen braucht es ein Konzept für das Road Pricing und ein entsprechendes Ausführungsgesetz.
Mit der parlamentarischen Initiative müssen wir all diese komplexen Fragen auf der Ebene des Parlamentes lösen, und das würde vermutlich unsere Kapazitäten übersteigen.
Der Weg der parlamentarischen Initiative ist für diese sehr komplexe und komplizierte Frage wahrscheinlich unzweckmässig und deshalb abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit bezweifelt denn auch, dass eine Subkommission innert nützlicher Frist all diese Fragen regeln könnte. Zudem wird es möglicherweise auch Versuche brauchen. All das geht auf dem Weg der Initiative nicht.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Weil aber die Grundidee eines Road Pricing als Lenkungsinstrument langfristig durchaus geprüft werden muss, ist die Kommission - ebenfalls mit 14 zu 9 Stimmen - der Meinung, dass wir den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen sollten, in einem Bericht auf die erwähnten Fragen einzugehen und auch zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein Versuch mit Road Pricing allenfalls sinnvoll und möglich wäre.
Ich bitte Sie, auch in diesem Punkt der Kommission zu folgen.