Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Frau Simoneschi-Cortesi möchte, dass Lastwagenchauffeure während der Arbeitszeit und sechs Stunden vor Beginn ihrer Arbeit keinen Alkohol konsumieren dürfen. Das ist eine Regelung, die heute bereits für Carchauffeure, Fahrlehrer und Führer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern gilt. Wir unterstützen die Forderung von Frau Simoneschi-Cortesi. Im heutigen Verkehr lassen sich Alkoholkonsum und sicheres Fahren für Berufschauffeure nicht mehr vereinbaren.
Die geltende Bestimmung, deren Ergänzung die Motionärin anstrebt, genügt aber nicht mehr. Sie verhindert nämlich nicht, dass nach einem exzessiven Alkoholkonsum am Vorabend am nächsten Tag noch Restalkohol da ist und deswegen alkoholisiert gefahren wird: Wer eine mindestens sechsstündige Trinkpause einlegt und bei Arbeitsbeginn die geltende Promillegrenze von 0,5 Promille unterschreitet, bleibt nach diesem Vorschlag straffrei.
Für die Verkehrssicherheit ist angezeigt, dass die Berufschauffeure bei Arbeitsbeginn vollständig nüchtern sind. Wir prüfen daher im Rahmen der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik, ob sich für die Berufschauffeure nicht die Einführung eines Nullgrenzwertes aufdrängt.
Nun stehen wir vor der etwas absurden Situation, dass wir die Änderung in ein Postulat beantragen, weil wir eigentlich noch weiter gehen möchten als Sie. Das ist etwas absurd. Ich würde jetzt sagen: Sie halten an der Motion fest; ich würde mich über eine Überweisung auch der Motion durchaus freuen; wenn der Vorstoss aber als Postulat überwiesen wird, werden wir noch weiter gehen, als Sie eigentlich möchten. Vor allem möchten wir auch schnell machen. Wir wollen nicht warten bis zur Bahnreform 2.