Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Man muss sich vergewissern, warum man diese Sicherheitsmarge hat. Diese hat man nicht, um es zu tolerieren, dass die Geschwindigkeitsvorschriften systematisch übertreten werden dürfen. Im Grundsatz gilt das Gesetz - die Überschreitung um einen einzigen Stundenkilometer ist schon eine Verletzung des Gesetzes. Wenn die gesetzliche Limite nur geringfügig überschritten wird, kann das bei der Höhe der Busse oder bei der Bestrafung durch den Richter berücksichtigt werden, damit hier nicht ungerechte, drakonische Strafen erfolgen.
Die Toleranzmarge gibt es aus einem ganz anderen Grund, nämlich wegen der Messgenauigkeit der Geräte. Da ist festzuhalten, dass nicht jedes Gerät dieselbe Messgenauigkeit hat. Je nach durchschnittlicher Messgenauigkeit eines Gerätes wird zur Sicherheit - damit ja niemand ungerechterweise eine Busse erleiden muss - eine Marge vorgesehen; je nach Gerät ist die Messgenauigkeit unterschiedlich. Würde man nun generell - wie es der Motionär will - 5 Stundenkilometer Toleranzmarge einführen, könnte das zum Nachteil gewisser - nicht aller - Automobilisten erfolgen. Beispielsweise gibt es Nachfahrkontrollen, die darin bestehen, dass ein Polizeiauto hinter einem zu schnell fahrenden Auto fährt und ein Messgerät hat. Beträgt nun die Distanz zwischen Polizeiauto und kontrolliertem Auto 200 Meter, gilt eine Sicherheitsmarge von 15 Kilometern, weil die 200 Meter die Messgenauigkeit mindern. Würde nun die Motion Mörgeli angenommen, könnte das zur schreienden Ungerechtigkeit führen, dass ein Verfolgter zu Unrecht gebüsst würde, weil diese Marge von 15 Stundenkilometern nicht mehr zur Anwendung käme. Ich muss Sie ersuchen, diese Motion abzulehnen, damit Sie auf dieser Welt nicht neues Unrecht schaffen.
Die neuesten Generationen von Radar- und Lasermessgeräten sind heute in etwa mit denselben Messunggenauigkeiten behaftet. Deshalb beabsichtigt das Bundesamt für Strassen, für beide Verfahren einheitliche Sicherheitsmargen festzulegen.
Mit der gegenwärtigen Konzeption der Geschwindigkeitsmessung ist sichergestellt, dass niemand zu Unrecht verurteilt wird. Das Wichtigste ist für uns, dass es in unserem Rechtsstaat keine unschuldigen Opfer gibt.
Ich ersuche Sie, die Motion abzulehnen, um nicht neues Unrecht zu schaffen.