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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2005-03-17

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich bin durch eine Meldung der Stadtpolizei Zürich aufgeschreckt worden. Diese hat an der Wehntalerstrasse die sogenannt "erste Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasertechnologie und Digitalkamera" in Betrieb genommen - übrigens für Kosten von 150 000 Franken. Nun befürchte ich nicht, dass man dieses Geld nicht wieder amortisiert, angesichts der Tatsache, dass die Stadt Zürich den Autofahrern 60 bis 70 Millionen Franken Bussengelder abknöpft.

Aber die Begründung hat mich erstaunt, dass im Tempo-60-Bereich neu verminderte Toleranzwerte gelten; bei Tempoüberschreitungen werde statt den bisherigen 5 Stundenkilometern nur noch ein Toleranzwert von 3 Stundenkilometern abgezogen. Dies also im Tempo-60-Bereich.

Man stützt sich hier auf eine Weisung des UVEK vom 10. August 1998. Diese Weisung gibt es tatsächlich; ich habe sie studiert. Ich meine aber, diese Praxisänderung, die Heruntersetzung des Toleranzwertes von 5 auf 3 Stundenkilometer und die entsprechenden Bussen, gehe von einer völlig falschen Annahme oder sogar falschen Geisteshaltung aus. Denn es geht ja nicht darum, dass diese Sicherheitsmarge wegen Ungenauigkeit der technischen Messgeräte eingeräumt wird, sondern zum Schutz der Automobilisten und Automobilistinnen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass staatliche Messgeräte korrekt funktionieren.

Auch haben natürlich die verschiedenen Autos unterschiedliche technische Voraussetzungen, und die Übertragung der Geschwindigkeit auf den Tachometer ist ein komplexes System, das abhängt von den verschiedenen Typen, Grössen, von Pneudruck, Profilen der Reifen und so weiter. Es ist doch der Verkehrssicherheit nicht zuträglich, wenn die Autofahrer ständig auf den Tachometer starren. Das müssen sie nämlich bei einer Toleranz von nur noch 3 Stundenkilometern tun. Sie sollen ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen, und alles andere ist der Verkehrssicherheit geradezu abträglich.

Abgesehen davon: Hören wir auf mit dieser ständig weitergehenden Kriminalisierung von Autofahrern, von unbescholtenen Bürgern, und es wäre auch endlich auf den Raubzug auf ihr Portemonnaie zu verzichten. Man könnte dann auch wieder mal die Schwergewichte in der Verbrechensbekämpfung tatsächlich etwas richtiger setzen.unbescholtenen Bürgern, und es wäre auch endlich auf den Raubzug auf ihr Portemonnaie zu verzichten. Man könnte dann auch wieder mal die Schwergewichte in der Verbrechensbekämpfung tatsächlich etwas richtiger setzen.

Ich finde, es ist eine wichtige und richtige Motion im Interesse unserer Autofahrerinnen und Autofahrer. Ich möchte sie Ihnen zur Unterstützung empfehlen.