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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2005-03-18

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-18

Wortprotokoll

Die Arbeit auf Abruf ist eine besonders prekäre Form von Arbeit. Die Menschen, die Arbeit auf Abruf leisten müssen, die durch ihre wirtschaftliche Lage gezwungen sind, sich in dieser von Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung geprägten Zeit auf diese prekäre Form von Arbeit einzulassen, sind der Willkür, sind der wirtschaftlichen Macht der Arbeitgeber oft ohne Schutz ausgeliefert. Das normale Arbeitsverhältnis im OR, im Obligationenrecht, gewährleistet einen minimalen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist bei der prekären Form von Arbeit auf Abruf nicht der Fall.

Die gesetzliche Regelung im OR hat mit der sozialen Realität nicht Schritt gehalten. Deshalb hat Frau Dormann für die CVP eine parlamentarische Initiative eingereicht, um diesen Schutz zu verbessern, und zwar mit gewissen Minimalanforderungen wie Mindestpensum und Mindestentschädigung, die den Schutz der Betroffenen erst gewährleisten können.

Der Nationalrat hat bekanntlich im September 2003 - es ist dargelegt worden - der Initiative Folge gegeben, gegen den erbitterten Widerstand der Vertreter von FDP und SVP, angeführt durch Herrn Bührer. Der Nationalrat hat mit 87 zu 76 Stimmen anders entschieden und der Kommission den Auftrag gegeben, eine Vorlage zu dieser parlamentarischen Initiative auszuarbeiten. Was dann in der WAK passiert ist, ist in diesem Parlament, soweit ich sehe, präzedenzlos. Die WAK hat eine Subkommission mit einer Mehrheit von FDP- und SVP-Vertretern eingesetzt, die von vornherein gegen diese Initiative waren und die im Stile dessen, was Herr Bührer schon ursprünglich ausführte, am Schluss aus dieser Initiative das Gegenteil dessen machten, was Frau Dormann vorgeschlagen hatte.

Von Professor Frank Vischer, der ja ein liberaler, bürgerlicher Jurist und ein arbeitgebernaher Rechtsprofessor ist, hatte die Subkommission Vorschläge bekommen, wie die parlamentarische Initiative Dormann umgesetzt werden könne. Davon wollte die Mehrheit der Subkommission nichts wissen. Sie hat einen Vorschlag unterbreitet, der die heute schon minimalen Rechte der auf Abruf Beschäftigten, die sich heute aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ergeben, noch ins Gegenteil verkehrt und dazu geführt hätte, dass das Unternehmerrisiko am Schluss vollständig auf die Arbeitnehmerinnen und -nehmer überwälzt worden wäre. Das widerspricht den elementaren Prinzipien des Arbeitsvertrages.

Was die FDP-/SVP-Mehrheit in dieser Kommission geboten hat, ist eine Schande. Wir haben heute die Situation, dass Leute wie Herr Ospel oder Herr Vasella über 20 Millionen Franken pro Jahr kassieren. Das sind gegen 2 Millionen pro Monat, gegen 100 000 Franken pro Arbeitstag. Da kann es den Vertretern dieser Fraktionen nicht weit genug gehen, wenn sie für diese Leute Steuererleichterungen beschliessen wollen. Umgekehrt soll nun die Stellung der betroffenen Frauen bei Arbeit auf Abruf - bei dieser prekären Arbeitsform - noch verschlechtert werden. Eine solche Politik der Reichtumspflege und des permanenten Drucks auf die sozial Schwachen ist blanker Zynismus! Die Behandlung der parlamentarischen Initiative Dormann in der vorberatenden Kommission ist ein Ausdruck davon, wie krank diese rechtsbürgerliche Politik der Reichtumspflege, verbunden mit dem Druck auf die sozial Schwachen, geworden ist.

Weil die Mehrheit in der WAK am Schluss eingesehen hat, dass man mit so etwas nicht mehr vors Plenum treten kann - nämlich mit dem Gegenteil dessen, was Frau Dormann hier verlangte -, hat sie am Schluss einfach die Abschreibung der Initiative beantragt. Dies aber nicht aus Weisheit oder besserer Einsicht, wie uns Herr Wandfluh wie Pontius Pilatus weiszumachen versuchte, sondern einfach deshalb, weil man den Druck auf die prekär Beschäftigten aufrechterhalten will.

Es bleibt dem Parlament, dem Nationalrat, somit nur übrig, mit dem Minderheitsantrag Meier-Schatz den Auftrag zurückzugeben. Das Büro ist gut beraten, nach einem neuen Entscheid im Sinne des politischen Vermächtnisses von Frau Dormann dann nicht die WAK mit der Ausarbeitung der Vorlage zu beauftragen, die hier "Dienstverweigerung" macht und das Ganze sogar umdrehen will. Sie sollte das Geschäft einer Kommission zuweisen, die gewillt ist, diese Arbeit im Sinne der Beschlüsse des Nationalrates zu machen, beispielsweise der RK.