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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-01

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen. Eine davon ist eine generelle Bemerkung: Ich habe Ihnen in meinem Eintretensvotum dargelegt, dass Ihre Kommission den HGV-Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken nicht reduzieren will, dass Ihre Kommissionsmehrheit mit dieser Vorlage jetzt eine erste Phase mit sieben Einzelprojekten mit rund 650 Millionen kreditieren will und in einer zweiten Phase 2007 die weiteren HGV-Projekte, nochmals in dieser Grössenordnung, finanzieren möchte. Wenn ich mir die Interventionen anhöre, stelle ich fest, dass Sie diese Äusserung der Kommission nicht ernst nehmen. Wie dem auch sei, wir haben diese Erklärung abgegeben, und wir stehen dazu.

Zur Frage von Herrn Kollege Stadler in Bezug auf die Anhörung der Kantone kann ich Folgendes festhalten:

1. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde korrekt durchgeführt. Das heisst, sämtliche Kantone wurden zur Vernehmlassung eingeladen.

2. Das Büro des Ständerates schickt nach dauernder Übung der KdK vierteljährlich die Liste der neuen Geschäfte, auch mit dem Zweck, dass die Kantone eine Anhörung bei den ständerätlichen Kommissionen verlangen können. Es ist für diese Vorlage kein solches Begehren beim Büro eingegangen.

3. Die 18 Kantone sind von der nationalrätlichen KVF angehört worden. Es ist üblich, dass die Kommission des zweiten Rates keine solchen Anhörungen mehr durchführt. Wir hatten auch sämtliche Unterlagen, uns war auch klar, was diese 18 Kantone wollten. Zur Finis-Botschaft meldeten wir uns als Kommission bei den Baudirektoren der Kantone und fragten sie an, ob sie eine Anhörung wünschten. Wir organisierten von der Kommission aus für Finis auch noch eine kurze Anhörung - Finis, das wir vorhin behandelt haben, betrifft ja auch die HGV -; hier wurde auch keine Anhörung verlangt.

Ich habe an der Sitzung vom 11. Januar 2005 etwa nachmittags um drei Uhr ein Schreiben von der Organisation dieser 18 Kantone erhalten, wonach sie eine Anhörung wünsche. Das habe ich in der Kommission verlesen; wir waren mitten in der Beratung dieses Geschäftes. Die Kommission hat - wenn nicht einstimmig, so doch mit klarer Mehrheit - gesagt, das bringe uns nichts. Persönlich habe ich mich beim Sekretariat der Nordwestschweizer Kantone gemeldet, und dieses hat mich an die Westschweizer Organisation verwiesen. Dort habe ich darum gebeten, den Kommissionsmitgliedern sämtliche neuen Unterlagen zu schicken. Das wurde auch gemacht, und die Kommissionsmitglieder haben diese Unterlagen erhalten. Ich glaube, in diesem Sinne kann man uns keine Vorwürfe machen. Wenn man sie macht, sind sie ungerechtfertigt.