Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-03-01
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Also jetzt die "unkluge Minderheit": Ich hoffe, Herr Bieri, Sie haben Recht. Der Minderheitsantrag will - wie das Herr Bieri begründet hat - die Vorlage verbessern, nicht bekämpfen. Darin besteht die Differenz. Es ist nicht möglich, mit einem kleinen schmalen "Anträglein" aus der Sicht irgendeines Kommissionsmitgliedes die Mängel der Vorlage zu beheben. Man hätte viel tiefer ansetzen müssen. Das ist klar. Aber wir haben zeitlich schlicht die Möglichkeit nicht mehr. Das schlechte Gewissen bleibt bestehen, kann aber mit dem Minderheitsantrag etwas gemildert werden.
Worum geht es? Es geht um die dreifache Sorge: Erstens geht es um die Sorge, ob wir mit diesem Beschluss, den uns der Bundesrat beantragt, den Zweck überhaupt erreichen können; zweitens geht es um die Sorge der Demokratie und drittens um die Sorge der Priorität im Hinblick auf die Gesamtschau im Jahr 2007.
Es sind zwei Dinge, die Ihnen in diesem Mehrheitsantrag gesamthaft begegnen: Das eine ist eine mehr formelle Frage der Anpassung des Gesetzestextes, und das andere ist die Frage nach der Priorisierung - eine typisch hochpolitische Frage, die das Parlament zu beurteilen hat.
Zur Frage des Gesetzestextes: Sie haben vermutlich den Bundesbeschluss betreffend das Konzept "Bahn 2000", den wir hier abändern, nicht vor sich. Das ist eine Schwierigkeit der Beratung. Wir sehen ja in der Botschaft nur einen Ausschnitt aus dem Ganzen. Die Botschaft ist vorne mit "Änderungen bei der Finanzierung der FinöV-Projekte" beschriftet. Sie will also alle FinöV-Projekte in der Finanzierung ändern. Aber wenn Sie die Vorlage anschauen, sehen Sie, dass es dem Text nach nur um den Bundesbeschluss betreffend das [PAGE 20] Konzept "Bahn 2000" geht. Warum das? Die gleiche Regelung muss doch auch für die Neat gelten, muss doch auch für die HGV-Anschlüsse gelten. Wenn Sie Artikel 14 Absatz 2 des Neat-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 lesen, stellen Sie fest, dass wir dort die gleiche Darlehensregelung haben. Und in der HGV-Botschaft ist sie auch noch einmal dargestellt, nur ist sie dann nicht in den Beschluss aufgenommen worden, weil man in der Zwischenzeit die Anpassung im Finis-Projekt vorgenommen hat.
Wir wollen also diese Rückzahlungspflicht der Darlehen für die Bahnen für alle FinöV-Projekte generell neu regeln. Das ist ja der Sinn der Botschaft, und weil hier Zweifel bestehen, ist sicherzustellen, dass dies wirklich auch geschieht. Man könnte sich ja auch sagen: Das ist mir doch gleich; der Bundesrat soll dann rudern. Aber ich möchte ihm das Rudern ersparen oder zumindest erleichtern. Es sind auch neue Mittel für die Neat und die HGV-Anschlüsse bereitzustellen. Wenn wir jetzt dann die HGV-Debatte haben, sind Sie doch darauf angewiesen, dass auch die HGV-Projekte finanziert sind, und das geschieht hier. Also müssen wir das hier regeln. Schauen Sie die Darstellung auf Seite 5343 der Botschaft an: Der Bundesrat will die HGV-Anschlüsse über diese Botschaft finanzieren, also sollten wir das im Text auch sicherstellen. Das ist meines Erachtens in der Fassung der Mehrheit nicht der Fall.
Wenn wir nur den Bundesbeschluss betreffend das Konzept "Bahn 2000" ändern, können Sie darin auch folgende Problematik sehen: Worauf ist dieser Beschluss anwendbar? Nach Artikel 1 dürfen Mittel klar nur für Konzeptteile von "Bahn 2000" verwendet werden. Oder in Artikel 2 des Bundesbeschlusses von 1986 heisst es, die Mittel seien nur für Projekte bestimmt, "die hier aufgezählt sind". Das Geld wird also nur für einen beschränkten Zweck zur Verfügung gestellt. Davon ist an sich auszugehen, und die Änderung des Titels und von Artikel 1 will nichts anderes als sicherstellen, dass das auch generell der Fall ist. Es ist auch sinnvoll, in Artikel 1 festzuhalten, dass es das Gesetz - und somit weitgehend das Parlament - ist, welches diese Etappen festlegt.
1. Im formellen Teil möchte die Minderheit also sicherstellen, dass diese Revision im Bereich der Darlehen auch wirklich für Neat- und HGV-Projekte, also für alle FinöV-Projekte, zur Verfügung steht. Die Zweifel daran wurden in der Kommission nicht beseitigt; das muss ich deutlich sagen. Lesen Sie im Protokoll nach!
2. Wofür wird das Geld verwendet? Ich begründe das auch gerade, damit ich nachher nicht darauf zurückkommen muss. Titel und Artikel 1 sind erledigt. Jetzt kommt noch Artikel 2, das ist die zweite Problematik. Hier geht es um die Sache. Absatz 1 ist unverändert übernommen, Herr Bieri, er ist unverändert übernommen, Buchstabe für Buchstabe, wie das in der Kommission gewünscht wurde. Hier kann gar keine Differenz entstehen. Ich weiss nicht, wie man etwas anderes sagen kann.
Absatz 2 ist neu, das ist richtig. Absatz 2 ist neu und sagt, dass das Geld, das wir mit diesem Beschluss jetzt dann unter anderem bekommen - und das wir ohnehin schon haben -, erstens für die Neat und zweitens für das, was wir dann im HGV-Gesetz beschliessen, verwendet werden soll. Dahinter steht genau die Problematik, die wir in diesem Rat heute Morgen diskutiert haben, die Problematik, die auch Herr Bundesrat Leuenberger angesprochen hat: Man machte damals gewisse politische Annahmen, diese Annahmen haben sich als falsch erwiesen, und jetzt müssen wir neue Annahmen treffen. Völlig klar ist, dass eine Gesamtschau keine Sicherheit gewährleisten kann - das hat noch niemand behauptet. Wir müssen diese Risiken aber möglichst klein halten, und der Antrag der Minderheit geht dahin, dass das Parlament nach guter Manier Prioritäten setzt und etappiert, Prioritäten bei der Neat, bei den Basistunnels plus dem Ceneri.
Jetzt müssen Sie doch sehen, wie gross der Spielraum ist: Zur Diskussion steht etwa 1 Milliarde Franken; Herr Direktor Friedli hat das in der letzten Sitzung der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) wiederum so umschrieben. Es geht um einen Spielraum von etwa 1 Milliarde Franken. Wofür soll diese Milliarde verwendet werden? Das muss demokratisch entschieden werden und ist, auch im Sinne des Bundesrates, Sache des Parlamentes. Wir bestimmen, wie diese Milliarde prioritär ausgegeben werden soll. Es kann ganz schlecht laufen, dann frisst die Neat diese Milliarde auf. Was gilt dann? Gilt dann das, was der Bundesrat für richtig erachtet? Das wäre sicher eine sinnvolle Lösung, selbstverständlich. Oder soll dann nicht das Parlament die Möglichkeit haben, sich zu dieser Milliarde zu äussern?
Die Neat hat gemäss Stand Juni 2004 einen Risikobereich von 1,3 Milliarden Franken, also kann diese Neat den ganzen Spielraum aufbrauchen. Es scheint jedoch nun wirklich vernünftig, dass wir der Öffentlichkeit deutlich und ehrlich sagen: Es kann passieren, dass die Neat dieses Geld ganz braucht und dass wir nicht einen Franken für HGV haben. Wer das nicht sagt, geht meines Erachtens das Risiko ein, dass wir in wenigen Jahren wieder in die genau gleiche Situation hineinkommen. Davor möchte ich den Rat bewahren. Ich bin mit allen Vorschlägen - HGV, meinetwegen HGV-Supervariante - grundsätzlich einverstanden, aber eben dann, wenn wir das irgendwie finanzieren können.
Der Antrag der Minderheit will nichts anderes erreichen, als der Bevölkerung und allen ehrlich zu sagen: In erster Linie müssen wir das begonnene Werk Neat - bestehend aus dem Gotthard-, dem Lötschberg- und dem Ceneri-Basistunnel, dieser hoffentlich etappiert und noch verbessert - realisieren. Nur wenn das Geld reicht, folgt noch etwas anderes, und das natürlich in erster Linie gemäss dem Beschluss des Parlamentes zu HGV.