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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-03-02

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Im Jahre 2002 habe ich eine Empfehlung mit dem Titel "Hörbehindertengerechte Radio- und Fernsehsendungen" eingereicht. Sie haben diese Empfehlung überwiesen. Meine einzige Interessenbindung zum RTVG ist somit jene, dass ich zu jenem zunehmenden Potenzial der Menschen mit Anzeichen von Hörbehinderungen gehöre, die dies aber aus einer gewissen Eitelkeit noch nicht so richtig eingestehen wollen.

Ich habe den Bundesrat damals ersucht, "in Ergänzung der Botschaft oder als Zusatzbericht zu dieser Botschaft, detailliert aufzuzeigen, wie er die Anliegen der Hörbehinderten umzusetzen gedenkt. Dabei hatte er u. a. auch folgende Punkte zu klären: Auslegung der Begriffe 'angemessener und repräsentativer Anteil der Sendungen'; Anforderungen an die Grundversorgungskonzessionäre und die Zugangsberechtigten; Finanzierung der Untertitelung."

Vorab einmal ein Dank: Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung, dass man in sehr enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen Lösungen sucht. Ich danke für einmal auch der SRG, dass sie diesem Anliegen der hörbehinderten Menschen in ihrer internen Planung bereits für die Zukunft auch entsprechend Rechnung trägt und die entsprechenden finanziellen Mittel einsetzt. Ich bin dem Bundesrat aber überdies dankbar, dass er beispielsweise bei den [PAGE 58] deutschen Sendern darauf einwirken kann, dass die in Deutschland untertitelten Sendungen auch in der Schweiz mit einer Untertitelung empfangen werden können. Das ist heute nicht immer so.

Das ist nun aber für einen Parlamentarier schon fast zu viel des Dankes. Es ging mir damals insbesondere um die Klärung von bestimmten Begriffen und um die Finanzierung der Untertitelung. Diese Aussagen habe ich in der Botschaft gesucht. Jetzt liegt diese Botschaft auf dem Tisch. Ich bin schon etwas enttäuscht über die Aussagen in der Botschaft auf Seite 1673f. Diese Aussagen sind etwas rudimentär geraten. Man verweist ganz allgemein auf die Verordnungsebene. In Absatz 4 von Artikel 7 haben wir den unbestimmten Rechtsbegriff "angemessener Anteil". Was heisst dies? Welche Vorstellungen hat der Bundesrat dazu? Dazu hätte ich eigentlich Aussagen in der Botschaft gewünscht.

Zur Finanzierung steht in der Botschaft: "Die Regelung der Finanzierungsquellen ist noch Gegenstand von Abklärungen." Ich habe mir auch hier in der Botschaft Aussagen gewünscht, die Botschaft aber ist inzwischen zwei Jahre alt, und ich nehme an, dass der Bundesrat heute dazu etwas mehr sagen kann, denn es geht um erhebliche Kosten in diesem Bereich. Ich halte einfach nochmals fest: Mindestens 600 000 Menschen in der Schweiz haben Hörprobleme. Die statistischen 10 Prozent erfüllen wir in diesem Rat auch - mindestens, möchte ich sogar sagen. Eine Untersuchung in Deutschland hat auch ergeben, dass bei einer Frequenz zwischen 500 und 4000 Hertz 19 Prozent der über 14-Jährigen einen Hörverlust von mindestens 40 Dezibel aufweisen. Wir sprechen hier damit nicht von einem Randproblem, und wir stellen auch fest, dass die Kommunikationsfähigkeit und die Kommunikationsmöglichkeit in unserer Gesellschaft von grosser Bedeutung sind. Für hörbehinderte Menschen besteht die Gefahr, dass sie von Gesprächen und von vielen Informationen ausgeschlossen werden. Radio und Fernsehen und wir als Gesetzgeber haben hier eine ganz besondere Verantwortung wahrzunehmen.

Da mir heute der Bundesrat nicht sagen kann, wie diese Finanzierung erfolgen soll, unterstütze ich heute auch den Minderheitsantrag.