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Hess Hans · Ständerat · 2005-03-02

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich kann dem nur beipflichten. Ich habe kein Gutachten wie Hans Hofmann. Was die Minderheit vorschlägt, ist eindeutig verfassungswidrig. Aber ich befürchte, wenn wir so legiferieren, gibt es nicht einmal einen Streit. Es wird so sein, dass diese Vermarktungsgesellschaften einfach ins Ausland abziehen, vom Ausland aus die genau gleiche Tätigkeit ausüben und die Filme einspeisen. Was passiert dann? Wir verlieren einfach die Arbeitsplätze und die Einnahmen dieser Gesellschaften, die jetzt hier besteuert werden. Das wird ganz einfach sein. Das Bundesgericht wird sich kaum mit dieser Frage befassen müssen. Aber ich teile die Auffassung von Hans Hofmann, dass das eindeutig gegen Artikel 93 unserer Bundesverfassung verstösst, denn wir haben nur das Recht, über Radio und Fernsehen zu legiferieren, und nicht das Recht, über Vermarktungsgesellschaften zu legiferieren. Das würden wir machen, wenn wir dem Antrag der Minderheit folgen würden.

Ich schlage Ihnen deshalb vor, der Mehrheit zuzustimmen.