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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Sie sehen auf der Fahne, dass wir drei Konzepte haben: die Fassung des Bundesrates, jene des Nationalrates und jene Ihrer Kommission.

Die Fassung des Bundesrates ist eine sehr detaillierte gesetzliche Regelung zur Einführung und Dauer der Werbung in drei Artikeln. Diese Materie ist doch recht technisch; das muss man auch sagen. Sie untersteht auch immer wieder einem recht grossen Wandel. Darum war die Kommission der Ansicht, dass diese Fassung wohl nicht auszuwählen ist.

Die Fassung des Nationalrates ist mit einem Artikel äusserst kurz. Man gibt dem Bundesrat allein die Kompetenz zur Regelung dieser Fragen ohne materielle Schranken. Man gibt dem Bundesrat aber vier Kriterien mit, wie er diese Kompetenz auszuüben habe.

Die Fassung Ihrer Kommission ist eine Mittellösung, ein Artikel mit drei Absätzen. Im Gesetz werden zwei Schranken festgelegt, nämlich wann man grundsätzlich Werbung einfügen kann und wie lange grundsätzlich eine Werbung über einen Tag und während eines gewissen Zeitraumes sein darf. Die Zeit ist in Absatz 2 geregelt, der Grundsatz, wann man werben kann, in Absatz 1.

Wir geben dem Bundesrat für die Ausübung seiner Kompetenz zusätzlich fünf Kriterien mit. In diesem Sinne ist das Konzept ähnlich wie jenes des Nationalrates. Wir geben dem Bundesrat also nicht Carte blanche, aber überrissene Werbezeiten sind nicht im Interesse der Zuschauer und Zuhörer.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Konzept der Kommission zuzustimmen.