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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es geht hier um die Erhaltung von Programmen. Der Bundesrat kann Programmveranstalter verpflichten, Aufzeichnungen ihrer Programme zur Verfügung zu halten und damit diese der Öffentlichkeit dauerhaft zu erhalten. Der Bundesrat hat mit seiner Fassung vorgeschlagen, dass die Veranstalter für die Kosten, die ihnen daraus erwachsen, entschädigt werden können. Der Bundesrat sieht also keine zwingende Bestimmung vor. Der Nationalrat hat nun diese Kann-Vorschrift gestrichen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass wir nicht nur die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Programme statuieren und gleichzeitig sagen können: Das habt ihr unbedingt selber zu bezahlen. Die Möglichkeit, hier eine Entschädigung vorzusehen, muss erhalten bleiben.

In Absatz 3 fügen wir hinzu, dass eben auch die Konzessionsabgaben dazu zu dienen haben, soweit die entsprechenden Gelder überhaupt noch vorhanden sind. Es ist eine alternative Zahlungslösung. Ich würde Ihnen empfehlen, das hier durchzulassen; Sie werden dann beim entsprechenden Artikel entscheiden, ob es so zu belassen ist. [PAGE 68]

In Absatz 4 geht es um die Wiedergabegeräte. Es nützt natürlich überhaupt nichts, alte Aufzeichnungen zu archivieren, wenn man sie nicht wiedergeben kann. Dazu benötigt man entsprechende Wiedergabegeräte. Hier geben wir dem Bundesrat die gleiche Kompetenz wie in Artikel 23 Absatz 1.