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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Um das herauszufinden, müssen Sie nicht warten, bis die Voten kommen; das sehen Sie am Text der Einzelanträge.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen hat die Kommission recht intensiv belastet. Die Beratungen waren zeitaufwendig - 50 Stunden an zehn Sitzungstagen -, aber die Auseinandersetzungen waren sachlich. Die Interessenvertretung der Medienbranche war bemerkenswert, teilweise penetrant. Ich habe bisher bei keinem anderen Sachgeschäft ein derart forciertes Lobbying der Branche erlebt. Ich freue mich sehr: In der Zukunft, wenn uns die Medien wieder als Sumpf der Lobbyisten bezeichnen, werden wir ... Aber lassen wir das! (Heiterkeit) Aber es hat auch einen Vorteil. Jetzt verstehe ich endlich den einen latent gefährlichen Zustand bezeichnenden Ausdruck "TV- und radioaktiv".

Selbstverständlich hatte dieses Medienlobbying auch Einfluss auf die Kommissionstätigkeit. Es gab auch deklarierte Interessenvertreter in der Kommission. Neben dem einen oder anderen kleinen Nachteil hatte dies aber den grossen Vorteil, dass wir von der Themenkenntnis und vom Sachverstand beider Seiten profitieren konnten.

Bemerkenswert war auch die Menge der schriftlichen Anträge innerhalb der Kommission durch die "Kommissäre": 107 schriftliche Anträge. Wir haben endlich nationalrätliches Niveau erreicht. (Heiterkeit) Möglicherweise erreichen wir das auch in der Plenumsdebatte; manches deutet darauf hin.

Gestatten Sie mir nun eine kurze grundsätzliche Überlegung: Ihre Kommission - mindestens das Gros ihrer Mitglieder - ist davon überzeugt, dass wir in diesem kleinen, viersprachigen Land aus staatspolitischem Interesse eine starke SRG brauchen. Wir müssen darauf achten, die SRG mit diesem RTVG nicht zu schädigen, sie nicht zu schwächen. Wir müssen darauf achten, die finanzielle Substanz der SRG abzusichern; auf nationaler und sprachregionaler Ebene soll die SRG klare Branchenleaderin sein. Umgekehrt müssen wir aber auch sicherstellen, dass sich die Veranstalter auf regionaler und lokaler Ebene entfalten können, und verhindern, dass sie von der SRG erdrückt werden. Auch wenn sie klein sind, sollen die privaten Veranstalter der SRG unangenehme und damit animierende Konkurrenten sein.

Diese zwei Ziele - pro SRG und pro private Veranstalter - unter ein Dach zu bringen ist eine schwierige Gratwanderung. Indiz der Zielerreichung wäre die mittlere Unzufriedenheit oder die mittlere Zufriedenheit beider Seiten, der SRG und der Privaten.

Uns ist bewusst gewesen: All die lokalen, regionalen und sprachregionalen Veranstalter werden die SRG sicher nicht erdrücken. Nicht deshalb brauchen wir in diesem Land eine starke, dominierende SRG, sondern wegen der ausländischen Konkurrenz. Diese ist die eigentliche Gefahr für die SRG. Im Konzert der mächtigen, öffentlichen und privaten europäischen Veranstalter - etwa in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich oder Italien - ist die SRG ein kleiner David. Wegen dieser ausländischen Goliaths müssen wir zur SRG Sorge tragen und dürfen sie hier nicht ungebührlich zusammenstutzen. Auf diesem europäischen Parkett findet schlussendlich die eigentliche Auseinandersetzung statt.

Darum benötigen wir den Ausgleich zwischen SRG und Privaten. Diese Grundtendenz des Ausgleichs treffen Sie in den einzelnen gesetzlichen Regelungen immer wieder an. Darum bringt der Ihnen vorgelegte Entwurf keinen mutigen Richtungsentscheid. Es ist kein glorioser Wurf. Aber ich meine, glücklicherweise ist dem so und wird der Ausgleich gesucht. Dieser Entwurf macht aber viele kleine Schritte in die Richtung: eine starke, aber nicht allmächtige SRG einerseits und gestärkte private Veranstalter andererseits.

Das Eintreten war in der Kommission nicht bestritten. Darum will ich die Themen der Detailberatung hier nicht vorwegnehmen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf dieses Geschäft einzutreten.