Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-02
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich habe keine Interessenbindungen offen zu legen.
Ein Wort zur Ausgangslage bei diesem Gesetz: Die schweizerische Radio- und Fernsehlandschaft wird durch einige Besonderheiten charakterisiert. Erstens durch die Internationalität: Radio- und Fernsehprogramme machen an der Landesgrenze nicht Halt. Gerade im Fernsehbereich haben die ausländischen Programme ja einen Marktanteil von über 50 Prozent. Die zweite Besonderheit ist, dass wir wegen den Sprachregionen keinen einheitlichen Markt haben. Da können wir lange legiferieren und Gesetze machen, diese Rahmenbedingungen - Internationalität und Aufsplitterung des schweizerischen Marktes in Sprachregionen - können wir nicht ändern.
Ein Wort zur bundesrätlichen Strategie, die nur auf diese Rahmenbedingungen Rücksicht nimmt: Sie geht grundsätzlich in die richtige Richtung; gegen diese Strategie kann man nichts einwenden. Der Gesetzentwurf ist ein tauglicher Kompromiss und zeigt einen gangbaren Weg auf. Namentlich drei Punkte sind von mir aus gesehen von strategischer Bedeutung:
1. Wir brauchen eine konkurrenzfähige SRG; da bin ich mit Hans Fünfschilling einig.
2. Auch auf lokaler Ebene soll - da haben wir bereits Differenzen - ein möglichst lebensfähiger Service public möglich sein. Zu begrüssen ist deshalb, dass das Gesetz eine effiziente Unterstützung lokaler Veranstalter mit Gebühren vorsieht.
3. Schliesslich ist es richtig, für Veranstalter, die in erster Linie nach kommerziellen Gesichtspunkten tätig werden wollen, bürokratische Hürden und Überregulierungen abzubauen.
Auch wenn ich zur bundesrätlichen Strategie grundsätzlich Zustimmung signalisiere, möchte ich doch auf zwei, drei Punkte dieses Gesetzes eingehen, bei denen die Akzente im Laufe der Beratungen verschoben werden müssen.
Ein Wort zur SRG: Man kann sagen, dass dieses Gesetz über weite Strecken ein SRG-Gesetz ist. Es konstituiert die SRG weitgehend. Es formuliert Aufträge, und es setzt Grenzen oder sollte der SRG Grenzen setzen. Die SRG wird in der schweizerischen Medienlandschaft auch in Zukunft eine führende Stellung einnehmen. Sie wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch den überwiegenden Anteil der Empfangsgebühren erhalten, Herr Fünfschilling. Vor diesem Hintergrund verstehe ich das Lamentieren der SRG kaum, wenn sie sich im Jammertal sieht. Sie behält ihre Stärke und hat auch in Zukunft grosse Entfaltungsmöglichkeiten. Eine starke SRG bedeutet aber nicht zwingend eine unkontrolliert wuchernde SRG. Mit ihrer wirtschaftlichen und publizistischen Kraft kann sie jede private Initiative sogleich ersticken, sich jede nationale Konkurrenz vom Leib halten und in Nachbarmärkte expandieren.
Für mich ist das Bild etwa so: Die SRG soll in ihrer Monopolstellung eine grosse, mächtige Eiche sein, eine "Monopoleiche", die aber nicht zu viel Schatten wirft, Herr Fünfschilling, damit die kleinen, regionalen, privaten Veranstalter im Radio- und Fernsehbereich existieren können. Aber wir dürfen sie auch nicht zu stark schwächen, da bin ich mit Ihnen einig, damit die grosse "Monopoleiche" der ausländischen Konkurrenz widerstehen kann.
Zur SRG noch zwei, drei Bemerkungen:
1. Die Zahl der SRG-Programme ist in den letzten Jahren überstark gewachsen. Heute veranstaltet die SRG 7 Fernseh- und 17 Radioprogramme ohne Angebot an das Ausland. Neue Programme wurden oft nur als Antwort auf private Initiativen lanciert; das ist nicht wegzudiskutieren. Auch wenn es angesichts der Entwicklungsdynamik im Medienbereich zu starr wäre, eine bestimmte Programmzahl fix ins Gesetz zu schreiben, hat der Gesetzgeber Vorgaben zu formulieren - wir haben das auch gemacht -, die einem ungehemmten Wachstum Einhalt gebieten. Die SRG soll dort tätig werden, wo es für den Service public nötig ist, sie soll aber keine Marktverstopfungsstrategie betreiben.
2. Heute haben alle grossen Akteure im Medienbereich Multimediastrategien. D. h., sie engagieren sich in verschiedenen Medienbereichen, auch im Internet. Auch die SRG folgt diesem Trend, auch wenn in den letzten Tagen ein gewisses Rückzugsmanöver festzustellen ist. Das ist nicht unproblematisch, denn wenn die SRG mit ihrem dank Gebühren aufgebauten Potenzial in neue Märkte eintritt, droht eine massive Wettbewerbsverzerrung, vor allem auf dem schweizerischen Markt.
3. Schliesslich ist mit einer wirksamen Finanzaufsicht, die diesen Namen verdient, dafür zu sorgen, dass die Gebühren wirtschaftlich und für die Erfüllung der im Gesetz vorgesehenen Aufgaben verwendet werden. Die in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen zeigen, dass betreffend Gebührenverwendung offenbar ein Unbehagen besteht. Eine wirksame Kontrolle ist nicht zuletzt auch im Interesse der SRG. Wenn sie kontrolliert wird, wird man sie weniger leicht angreifen können.
Ein Wort zu den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern: Diese haben es in der Schweiz nicht leicht. Sie haben es schwer. Dafür verantwortlich sind zunächst die wirtschaftlichen Besonderheiten der Schweiz mit ihren kleinen Medienmärkten. Mit ein Grund sind aber auch die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das neue Gesetz soll hier Verbesserungen schaffen. Zu begrüssen ist zunächst, dass für Programme, die weder Gebühren erhalten noch privilegiert Frequenzen nutzen, liberalere Bestimmungen gelten. Positiv ist ferner, dass das Gesetz ausdrücklich anerkennt, dass auch Private Service-public-Leistungen erbringen können und bei fehlendem Wirtschaftspotenzial mit Gebührengeldern unterstützt werden sollen.
Handlungsbedarf besteht dagegen bei der sogenannten Technologieförderung. Das ist für mich vor allem im Radiobereich der Kernartikel. Hier lassen Bundesrat und [PAGE 46] Nationalrat erhebliche Lücken offen, die wir unbedingt schliessen müssen. Die Digitalisierung und die damit verbundenen Investitionen stellen für private Veranstalter die Herausforderung der Zukunft dar. Der Schritt in die neue Technologie ist nur zu schaffen, wenn quasi eine Starthilfe gewährt wird. Der von der Kommission ausgearbeitete Vorschlag stellt hier eine taugliche Lösung dar.
Man kann also zusammenfassen: Der vorliegende Gesetzentwurf bringt keine Revolution für die heutige Medienlandschaft. Er anerkennt unverrückbare Rahmenbedingungen und basiert auf den gemachten Erfahrungen. Ich meine, dass wir damit für die nächste, für die allernächste Zukunft - ich gehe davon aus, dass vor allem die technische Entwicklung noch weiter stark voranschreitet -, für ein paar Jahre eine taugliche Gesetzesgrundlage haben.