Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-03-02
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine - indirekte - Interessenbindung offen legen: Ich war nämlich von 1992 bis Ende Dezember 2004 Mitglied dieses Regionalratsausschusses als Vertreterin unserer Region, der Innerschweiz. Dieses Gremium heisst in der Zwischenzeit Verwaltungsrat. Der Umstand, dass diese direkte Bindung nicht mehr besteht, aber meine Verbundenheit natürlich immer noch sehr eng ist, erlaubt mir auch ein Urteil aus einer etwas kritischen, aber selbstverständlich auch wohlwollenden Distanz.
Die Tätigkeit in diesem Verwaltungsrat - die übrigens sehr interessant war - hat mir einige Erkenntnisse gebracht, die ich gerne in die Debatte einbringen möchte. Nach aussen wirkt die Konstruktion der SRG etwas kompliziert und manchmal auch etwas undurchsichtig. Das stimmt aber nur auf den ersten Blick. Dieses eigenartige Gebilde in Vereinsform, das als Unternehmen nach aktienrechtlichen Prinzipien geführt wird, ist zwar tatsächlich nicht immer einfach zu erklären und zu begreifen. Aber die Praxis hat gezeigt, dass sich diese Lösung für ein Nonprofit-Unternehmen, das wirtschaftlich geführt werden muss, jedoch weder dem Staat noch irgendwelchen Medienkonzernen gehören darf, recht gut bewährt hat. Die etwas komplizierte Struktur mag irritieren, wenn man nur auf Organigramme abstellt. Sie ist aber in Wirklichkeit ein ausdifferenziertes System von "checks and balances", das Machtmissbrauch und unzulässige Einflussnahme gerade wegen seiner Kompliziertheit verhindert.
Dass schliesslich föderalistische Strukturen und die Berücksichtigung von Interessen der sprachkulturellen Minderheiten ihren Preis haben, wissen wir hier drin nur allzu gut. Es ist daher für mich richtig, dass der Revisionsentwurf hinsichtlich der Organisation der SRG von den gegebenen Strukturen ausgeht und nicht das Rad neu erfinden will. Die Vorschläge der KVF zur Reduktion der Regelungsdichte kann ich nur unterstützen und ebenso alle weiteren Anträge, die in Richtung Vereinfachung gehen. Aufgrund meines unternehmerischen Grundverständnisses ist für mich aber ganz wichtig, dass die SRG trotz oder gerade wegen ihres Service-public-Auftrags unternehmerisch geführt werden muss. Das schliesst eine staatliche Nachkontrolle über die Verwendung der Gebührengelder in keiner Weise aus. Die Grenzen von Kompetenzen und Verantwortung zwischen dem Unternehmen und dem Staat dürfen aber nicht verwischt werden. Die Führung des Unternehmens kann nicht Sache der Bundesverwaltung sein.
Ich habe mit der von Bundesrat Leuenberger im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der SRG angeordneten Prüfung des Finanzhaushaltes keinerlei Probleme. Da ich sowohl die Bundesverwaltung als auch die SRG kenne, bin ich überzeugt, dass Letztere auch keine Vergleiche zu scheuen braucht. Denken Sie nur daran, dass die SRG - anders als die aktuellen und ehemaligen Bundesbetriebe - niemals Staatsgelder zur Sanierung ihrer Pensionskasse benötigt hat. Ich wende mich also in keiner Weise gegen eine staatliche Oberaufsicht, unterstütze aber alle Anträge, welche die Einhaltung der Gewaltenteilung zwischen Staat und Medien beachten.
Nun noch ein Wort zu den Pressekampagnen der vergangenen Tage: Ich hoffe, dass man damit nicht einen gewissen Druck zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen hat [PAGE 50] erzeugen wollen. Das wäre wirklich nicht das Niveau, auf dem unser Rat seine Debatten führt und seine Entscheide trifft. Hingegen muss es uns auch mit Blick auf die Detailberatung schon zu denken geben: Wir werden uns bei Artikel 54 Absatz 3 im Sinne der Minderheit Bieri ernsthaft fragen müssen, wie viel an Verfügungsmacht über elektronische Medien den Zeitungsverlegern und Multimedia-Häusern eingeräumt werden soll. Es wäre meines Erachtens falsch, über das vom Nationalrat beschlossene Mass hinaus auch noch zusätzliche Gebührensplittinggelder zu sprechen. Dass programmbegleitende Online-Aktivitäten, die auch für Rundfunkveranstalter international heute schon eine Selbstverständlichkeit sind, beim Service public im wirtschaftlichen Interesse der Verlagshäuser künstlich eingeschränkt werden sollen, ist nicht einzusehen. Aus der gleichen Mentalität heraus hat man früher versucht, zunächst das Fernsehen überhaupt, dann die Fernsehwerbung und später den Teletext zu verhindern. Das mutet heute etwas eigenartig an und war zum Glück erfolglos.
Ich denke, dass wir auch heute zukunftsgerichtet und im Interesse des Publikums legiferieren sollten, und stimme für Eintreten.