Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage der Produktion in den verschiedenen Landesteilen, sprich in den verschiedenen Sprachregionen. Die Mehrheit beantragt Ihnen, diesen Artikel zu streichen. Eine sehr starke Minderheit beantragt, ihn zu belassen. Der Einzelantrag Fetz will diesen Artikel ebenfalls aufrechterhalten und ihn noch ergänzen.
Die SRG erfüllt ihre sprachregionalen Verpflichtungen. Sie hat beispielsweise im Tessin rund tausend Stellen; Sie sehen also, dass sie ein ganz massgeblicher, wenn nicht einer der grössten Arbeitgeber im Tessin ist. Wenn Sie nun vergleichen, wie viel Empfangsgebühren eine Sprachregion generiert und wie viel umgekehrt von der SRG wiederum in diese Region fliesst - Betriebskosten -, dann ergibt das folgendes Bild: In der deutschen Schweiz generiert die SRG insgesamt einen Anteil von 71 Prozent der Empfangsgebühren und der Werbeeinnahmen, der Betriebskostenanteil der SRG liegt dort aber in der Grössenordnung von 43 Prozent. In der Romandie sieht das Verhältnis wie folgt aus: Bei den Empfangsgebühren sind es 25 Prozent, und von der SRG fliessen 32 Prozent. In der italienischen Schweiz ist es noch ausgeprägter: Bei den [PAGE 73] Empfangsgebühren und Werbeeinnahmen sind es 4 Prozent, und von der SRG fliessen 22 Prozent.
In diesem Sinne erfüllt die SRG ihre regionalpolitischen Verpflichtungen sehr intensiv, und das kostet natürlich auch sehr viel Geld. Trotzdem wird beispielsweise die "Tagesschau" aber für die ganze Schweiz in Zürich produziert, und das muss wohl so sein, wenn man hier nicht Geld wegwerfen will. Davon aber würde Artikel 30 eben wieder sprechen.
Die KVF beantragt Ihnen die Streichung dieses Artikels - nicht die Streichung der regionalpolitischen Verpflichtung, sondern des Gesetzestextes. Sie ist der Ansicht, dass das besser im Rahmen der Konzession festgelegt wird; der Bundesrat ist die Kommissionsbehörde. Das ist der Unterschied zum Antrag der Minderheit.
Zum Antrag Fetz: Frau Fetz unterstützt den Minderheitsantrag und will ihn durch einen Satz ergänzen, wonach die SRG innerhalb der Sprachregionen die finanziellen und personellen Ressourcen auch noch regional zuzuteilen habe - wenn Sie wollen, dass eben in Basel auch ein Produktionsstudio aufrechterhalten werden muss. Die SRG erfüllt ihre personellen und finanziellen Verpflichtungen in den Sprachregionen. Wir meinen, es sei überrissen, ihr jetzt noch vorzuschreiben, wie sie diese Verpflichtung in der Sprachregion wahrzunehmen und wie sie die Ressourcen aufzusplitten oder zu verteilen hat.
Wir beantragen Ihnen, auch diesen Einzelantrag nicht gutzuheissen.