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Briner Peter · Ständerat · 2005-03-03

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

In diesem Abschnitt geht es ja tatsächlich - wir haben das in den letzten Minuten gesehen - um die Frage der Positionierung der SRG in der Öffentlichkeit. Auch dieser Artikel ist davon betroffen. Wie wir alle wissen, hat die SRG durch ihre Einnahmen aus der Konzession einen existenzsichernden Vorsprung vor jeglicher privater Konkurrenz. Das ist vielleicht der Unterschied zu anderen bundesnahen Unternehmen, die heute schon genannt worden sind. Diesen Vorsprung stellen wir nicht infrage; das soll so sein, und es soll so bleiben. Die Frage ist aber, ob die SRG diesen Vorsprung und diesen Vorteil dazu verwenden soll, quasi ungehemmt und ohne Kontrolle tätig zu sein, und dies auch in Feldern, welche für sie weder im Gesetz noch in der Konzession vorgesehen sind.

Verstehen Sie mich richtig: Die SRG ist ein Unternehmen, sie soll unternehmerisch geführt werden. Dazu braucht sie die nötige Freiheit. Diese Freiheit darf indessen nicht grenzenlos sein. Vor allem soll sie durch solche Beteiligungen die private Konkurrenz nicht ausschalten können. Dass es nicht um graue Theorie geht, wissen Sie auch. Die SRG wollte, wie man weiss, die existierenden Unternehmen im Online-Geschäft mit eigenen Portalen bedrängen; die SRG hat sich auch schon als Verlegerin von Zeitschriften bzw. Magazinen betätigt und könnte nun dank ihren Gebührengeldern in weitere Felder vorstossen. Die Frage lautet also: Wollen wir eine SRG, die sich eines Tages - statt sich auf ihren eigentlichen Programmauftrag zu konzentrieren - vielleicht als Verlegerin oder Betreiberin von Online-Angeboten betätigt? Wollen wir, dass sich die SRG nach eigenem Gutdünken an irgendwelchen Unternehmen beteiligen kann, ohne dass man es überhaupt weiss? Das ist die Frage.

Ich fordere gar nichts Garstiges. Mein Antrag enthält ja kein Verbot, sondern er ist eine Rückkehr zur bundesrätlichen Version und zur Fassung, wie sie der Nationalrat beschlossen hat. Beide haben vorgesehen, dass alle Beteiligungen der SRG halt vom Departement genehmigt werden sollen.