Germann Hannes · Ständerat · 2005-03-03
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-03
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Meine Idee ist es nicht, dass jeder Kanton sein eigenes Fernsehen haben soll, im Gegenteil. Es geht um Föderalismus, aber zehn oder ein Dutzend Sender festzulegen, das scheint mir relativ willkürlich. Es ist ja nicht so, dass die Gebührenzahler dann entsprechend mehr zu berappen hätten; der Topf bleibt ja gleich. Warum sollen wir von vornherein in den Markt eingreifen und sagen, es dürften höchstens zehn oder elf oder zwölf sein? Das leuchtet mir nun überhaupt nicht ein.
Ich möchte Sie vorweg auf eine Interessenbindung aufmerksam machen, genau genommen auf zwei, eine echte und eine andere. Ich bin Vizepräsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. In dieser Organisation setzen wir uns für starke föderalistische Strukturen, auch für Gerechtigkeit und Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Regionen ein. Darüber hinaus mache ich auf eine zweite Interessenbindung aufmerksam, die formal nicht mehr existiert. Wie Sie wissen, war ich bis vor drei Jahren Wirtschaftsredaktor bei einem regionalen Medienunternehmen. Arbeitsrechtlich besteht zwar keinerlei Verbindung mehr. Mental aber, das sei hier eingeräumt, bin ich dem Unternehmen natürlich nach wie vor verbunden, obwohl ich im Print- und nicht im elektronischen Bereich, von dem wir jetzt hier ja sprechen, tätig war. Ich habe aber nach wie vor eine grosse Achtung vor der Arbeit, die bei Privatradios oder auch bei privaten Fernsehstationen mit bescheidenen Mitteln und oft unter schwierigsten Bedingungen geleistet wird. So viel zu meiner mentalen Interessenbindung.
Nun zu meinem Antrag, in Artikel 49 Absatz 2 den Satz wieder einzufügen, dass bei der Vergabe von Konzessionen sowohl beim Radio als auch beim Fernsehen auf die föderalistische Struktur der Schweiz besonders Rücksicht zu nehmen sei. Damit würden wir zur Fassung des Nationalrates zurückkehren, der diese Bestimmung übrigens mit 113 zu 14 Stimmen angenommen hat. Warum muss diese Bestimmung wieder ins Gesetz aufgenommen werden?
Es geht hier darum, dass die kleineren und mittleren Regionen nicht von vornherein ohne Chance sind, ihre eigenen Radio- und Fernsehstationen zu behalten, die ja heute existieren. Im Gesetz ist zwar die Anzahl der Konzessionsgebiete nicht definiert, doch spricht der Bundesrat in seiner Botschaft ganz konkret davon, es seien zehn bis zwölf Konzessionsgebiete vorgesehen. Diese enge Eingrenzung ist unnötig, und sie entspricht auch nicht der Realität. Unser Land ist zum Glück auch im medialen Bereich noch föderalistisch, und daran sollten wir festhalten. In Artikel 49 Absatz 2 ist ja jetzt definiert, welche Kriterien für ein Konzessionsgebiet gelten müssen: Es soll politisch und geografisch eine Einheit bilden, die kulturellen Kontakte sollen eng sein, und es soll eine ausreichende Finanzierungsmöglichkeit und Wirtschaftlichkeit vorhanden sein.
Zusätzlich soll jetzt angefügt werden, dass die Struktur der Schweiz - die föderalistische Struktur der Schweiz - besonders berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass nicht nur die grossen Agglomerationen ein eigenes Konzessionsgebiet zugesprochen bekommen, sondern auch mittlere und ländliche Regionen. Auch sogenannte Randgebiete und kleinere Kantone sollten zumindest eine Chance auf eine Konzession bekommen. Das ist ja heute bereits so. Wir sollten diese gewachsene Realität nicht unnötig behindern oder gar verunmöglichen, sondern als Chance für eine lebendige Medienvielfalt wahren. Gerade in mittleren und kleineren Räumen mit grossem Gemeinschaftsgefühl braucht es eigene Medien.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.