Briner Peter · Ständerat · 2005-03-07
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-07
Wortprotokoll
Der vorliegende Bericht über die im Jahr 2003 vom Bundesrat selbstständig abgeschlossenen internationalen Verträge ist der vierte Bericht dieser Art. Er basiert neu auf dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und nicht mehr auf dem Geschäftsverkehrsgesetz. Die Bestimmungen haben aber keine Änderung erfahren. Aufgrund des bundesrätlichen Berichtes kann das Parlament prüfen, ob einzelne vom Bundesrat abgeschlossene Verträge der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedürfen. Kommt es zu diesem Schluss, kann das Parlament mit einer Motion verlangen, dass ihm der Vertrag nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren unterbreitet wird. Ein Vertrag, der während eines solchen Verfahrens bereits in Kraft ist, wird weiter angewendet; sollte das Parlament ihn nicht genehmigen, müsste er durch den Bundesrat auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Im Bericht sind die einzelnen Verträge einheitlich strukturiert dargestellt, mit einer Zusammenfassung des Inhaltes, der Darlegung der Gründe für den Abschluss, den durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage für die Genehmigung sowie den Modalitäten für Inkraftsetzung und Kündigung. Im Ganzen handelt es sich um 233 Verträge, 171 davon stammen aus dem EDA, wovon 169 allein von der Deza; 4 Verträge stammen aus dem EDI, 9 aus dem EJPD, 12 aus dem VBS, 22 aus dem EVD, 14 aus dem UVEK und 1 Vertrag allein aus dem EFD. Es kann nicht weiter erstaunen, dass die einzelnen Verträge eine ganz unterschiedliche Gewichtung haben und eine ganz unterschiedliche Wirkung entfalten. Die Fragen in der Kommission zu einzelnen Vertragswerken konnten zur Zufriedenheit geklärt werden.
Drei Diskussionspunkte möchte ich hier kurz erwähnen:
1. Das Abkommen mit Portugal, Ziffer 2.1.1.134 auf Seite 3466, über die finanzielle Hilfeleistung nach den verheerenden Waldbränden führte zur Frage, ob mit diesem Land sowie Spanien und Griechenland eventuell weitere ähnliche Abkommen bestehen. Dies vor dem Hintergrund, dass die EU offenbar im Rahmen der Kohäsionsleistungen der Schweiz auch diese Länder weiter berücksichtigt haben möchte, was von der Schweiz ja abgelehnt wird. Die Antwort: Es handelte sich hier um eine aussergewöhnliche Unterstützung aus dem Deza-Budget für die humanitäre Hilfe, wie sie nach den Überschwemmungen in Mitteleuropa auch an Deutschland und Polen geleistet worden waren. Diese Projekte sind abgeschlossen, und ein Konnex zu den Leistungen an die Kohäsion kann daraus nicht abgeleitet werden.
2. Auf eine Frage zur Praxis der Visumpolitik mit Ländern der früheren Sowjetunion wurde die Aussage gemacht, dass man versuche, sich der EU-Praxis anzugleichen, wobei selbstverständlich sicherheits- und migrationspolitische Überlegungen im Einzelfall vorgingen.
3. Der letzte Punkt betraf die Kosten; Sie haben bei jedem Vertrag eine Rubrik zu den Kosten. Hier wünschen wir - wo das geht und vernünftig ist - in Zukunft auch eine Aussage zu allfälligen Folgekosten.
Der Nationalrat hat von diesem Bericht in der Herbstsession Kenntnis genommen, ohne Anträge zu stellen.
Die APK beantragt Ihnen einstimmig, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.