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Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 79 Absatz 1 Buchstabe b ist nur der französische Text betroffen. Auf der französischen Fahne steht 20 000 anstatt 15 000 Franken. Dies ist offensichtlich ein Irrtum. In Artikel 70 wird die Streitwertgrenze bei Beschwerden in arbeits- und mietrechtlichen Fällen klar auf 15 000 Franken festgesetzt.