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Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Wenn Sie mich vor zwei oder drei Jahren gefragt hätten, ob wir eine solche Regelung ins Gesetz aufnehmen wollten, hätte ich gesagt, das komme nicht infrage. 150 Jahre lang ist es gut gegangen, und Einzelfälle hat man immer lösen können. Aber nach diesen Ereignissen - dem Spuckvorfall am Bundesgericht und der ganzen Konfliktsituation am EVG - muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir sollten die Gerichte zwingen, an solche Fälle zu denken. Deshalb müssen wir hier diesen Hinweis machen, dass etwas geregelt werden soll. Das EVG hat sich inzwischen solche Benimmregeln gegeben und das Bundesgericht wahrscheinlich auch.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir dem Minderheitsantrag Hess Hans folgen. Herr Hess hat erklärt, bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a sei der Mehrheit zu folgen. Das würde Folgendes heissen: Das Gesamtgericht hat eine Verordnung zu erlassen. In dieser Verordnung muss auch geregelt werden, wie man die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern an die Hand nimmt. Bei Artikel 15 sagt man noch ausdrücklich, dass in erster Linie die Verwaltungskommission für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern zuständig ist. Wenn wir bei Artikel 14 der Mehrheit zustimmen und in Artikel 15 der Minderheit, dann glaube ich, dass sich damit auch unsere Kommission einverstanden erklären könnte.

Wir haben den Appell von Herrn Pfisterer, alt Bundesrichter, gehört - Würde des Gerichtes. Da kann ich jeden Satz unterstreichen. Ich möchte aber einen Appell an die Gerichtskommission und somit auch an das Parlament richten. Denken Sie bei den Wahlen in unser höchstes Gericht oder in unsere Bundesgerichte nicht nur an die Fachkompetenz - die Fachkompetenz ist ganz klar Voraussetzung -, denken Sie auch an die Sozialkompetenz dieser Kandidaten. Sie sind nachher während Jahren in eine Zwangsgemeinschaft eingebunden, und in dieser Zwangsgemeinschaft müssen sie miteinander nicht nur richten und gute Entscheide finden, sondern auch miteinander umgehen können. Deshalb dieser Appell.

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