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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-03-08

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

1. Natürlich kann man gestützt auf kürzlich passierte Vorfälle legiferieren und sich der Illusion hingeben, damit seien diese Probleme gelöst. Aber das bleibt dann auch eine Illusion. Wohlverhalten kann man nicht verordnen. Auch wenn Sie Schlichtungsstellen bestimmen, können Sie höchstens erreichen, dass eine Schlichtungsverhandlung durchgeführt wird. Dass die Schlichtung gelingt, ist damit bei weitem nicht gesichert. Sie hängt davon ab, was die Persönlichkeiten ins Schlichtungsverfahren einbringen. Sie hängt davon ab, ob sie willens sind, gemeinsam eine Lösung zu finden. Das ist ja nichts anderes als ein normales Mediationsverfahren. Also sind institutionelle Regeln in aller Regel Illusionen.

2. Wir haben in der Verfassung das Prinzip niedergelegt, dass in die Gesetze Wichtiges hineingehört. Wenn wir die Liste in Artikel 164 der Bundesverfassung durchsehen und uns vergegenwärtigen, dass das Dinge sein müssten, die eigentlich in eine Volksabstimmung gehörten, dann stellt sich die Frage: Wollen Sie wirklich eine Volksabstimmung über Spuckregeln durchführen? Das ist doch fast lächerlich! Also sind diese Fragen auch vom demokratischen Gewicht her nicht gesetzeswürdig.

3. Es ist eine Frage der Würde des Gerichtes. Wenn wir dem Bundesgericht nicht einmal zutrauen, vielleicht auch gewitzigt durch die Erfahrungen der letzten Monate, mit solchen Dingen künftig eigenständig und würdig umzugehen, dann ist vieles an dieser ganzen Gesetzesrevision infrage gestellt.

Ich bitte Sie darum, bei Artikel 14 der Minderheit Inderkum und bei Artikel 15 der Mehrheit zu folgen.

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