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preparatory:AB 53640

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich - mit 7 zu 4 Stimmen -, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und am Beschluss Ihres Rates festzuhalten. Es geht um die Vertretung vor dem Bundesgericht. Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass es richtig ist, dass vor Bundesgericht in allen Streitsachen nur Parteivertreter auftreten können, die das Anwaltspatent haben, also nicht nur in Zivil- und Strafsachen, wie dies der Nationalrat beschlossen hat und es der Antrag der Minderheit ist.

Dazu ist festzuhalten, dass es im Verfahren vor Bundesgericht in erster Linie um Rechtsfragen geht. Auch das Verfahren vor Bundesgericht im öffentlichen Recht setzt grundlegende formelle und materielle Rechtskenntnisse voraus. Wenn Sie an der bisherigen Fassung des Bundesrates und am Beschluss des Ständerates festhalten, wird eine Qualifikation gefordert und auch sichergestellt. Denn nur jene Personen, die das Anwaltspatent haben, unterstehen der strengen staatlichen Aufsicht gemäss Anwaltsgesetz. Sie haben die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Berufsausübung zu beachten, dies im Interesse der Rechtsuchenden und des geordneten Gangs der Rechtspflege. Ihnen ist auch vorgeschrieben, dass sie gemäss dem Anwaltsgesetz registriert sein müssen. Solche Rahmenbedingungen oder solche Voraussetzungen sind für andere Parteivertreter nicht gegeben.

Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie daher, am ständerätlichen Beschluss festzuhalten.

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