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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-08

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, beim schwer errungenen Kompromiss, den der Nationalrat hier gefunden hat, zu bleiben. Sie haben gesehen: Der Nationalrat hat dieses Gesetz am Schluss einstimmig verabschiedet. Das schien am Anfang eigentlich gar nicht möglich, denn die beiden Ratsseiten sind sich nicht zuletzt in der Frage der Streitwertgrenze so in den Haaren gelegen. Es ist gelungen. Dazu kam noch, dass auch das einstimmige Bundesgericht gegen die bundesrätliche Fassung war - das Gericht, das man hätte entlasten sollen!

Jetzt haben wir diesen Kompromiss gefunden. Wie sieht er aus? Ursprünglich lag die Streitwertgrenze generell bei 40 000 Franken, ohne Ausnahmen für miet- und arbeitsrechtliche Dinge. Wir haben diese Streitwertgrenze um 10 000 auf 30 000 Franken gesenkt. Es gibt dafür eine akzeptable Begründung, denn es handelt sich um die Teuerung, die hier vom ursprünglichen Wert von 8000 Franken aufgerechnet wurde. Es gibt also keine substanzielle Verschlechterung für die Rechtsuchenden, wenn wir generell auf 30 000 Franken gehen.

Die reduzierte Streitwertgrenze von 15 000 Franken für Fälle auf dem Gebiet des Miet- und des Arbeitsrechtes stellt eben diesen Kompromiss dar, hinter dem jetzt auch der Bundesrat stehen kann und hinter den sich alle Parteien gestellt haben. Natürlich waren alle Parteien so in der mittleren Unzufriedenheit. Das ist bei einem Kompromiss ja nicht anders möglich.

Wenn Sie die reduzierte Streitwertgrenze nun aber noch für weitere Rechtsgebiete vorsehen, ist das ursprüngliche Ziel dieser Revision natürlich infrage gestellt. Sie müssen sehen: Es gibt natürlich eine riesige Menge an Verträgen zwischen Verbrauchern und Lieferanten - die meisten Verträge werden ja zwischen Lieferanten und Verbrauchern abgeschlossen - und dazu noch auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbes. Die Wendung "Verträge zwischen Verbrauchern und Lieferanten" lässt vieles offen oder lässt viele Möglichkeiten zu. Letztlich würden Sie mit dieser Ergänzung praktisch für das ganze Kaufrecht eine reduzierte Streitwertgrenze einführen. Sie kämen auf 15 000 Franken; da wäre nicht einmal die Teuerung berücksichtigt. Ich bitte Sie, davon abzusehen und der nationalrätlichen Fassung zuzustimmen. Sie müssen sehen: Sie haben in Absatz 2 dann ja nochmals eine ganze Reihe von Ausnahmen. So gibt es für Fälle, in denen sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, keine Streitwertgrenze; und für den Fall, dass ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorschreibt, gibt es auch eine Ausnahme. Der Ausnahmenkatalog ist also schon relativ weit gefasst.

Ich bitte Sie, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen. Wenn Sie ihr zustimmen, hat das Gesetz eine grosse Chance, so auch durchzugehen. Wir haben ja bereits Erfahrungen mit Vorlagen für ein Bundesgerichtsgesetz gemacht und sind auf der Strecke geblieben, weil eben gerade diese heikle Frage nicht richtig gelöst war.