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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-03-08

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte auf einzelne Voten kurz replizieren. Wenn Herr Schmid eine persönliche Erfahrung gemacht hat, die tragisch ist, dann glaube ich ihm das sofort. Hingegen verkennt er den Umstand, dass heute die Bürgschaft wieder einen Anwendungsfall hat, und zwar bei der Gründung von Unternehmen. Ein Jungunternehmer hat in der Regel keine Vermögenswerte, die er anderweitig als Sicherheit geben kann. Wenn er eine Immobilie hätte und diese mit einer Hypothek belasten könnte, wie das gesagt wird - ja. Wenn er ein Wertschriftendepot hätte, das er verpfänden könnte - ja. Aber in der Regel ist das nicht so. Genau diese tollen Typen, die etwas wagen, aber ohne Geld dastehen, müssen die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen.

Nun kommt die ganz banale Frage: In welcher Form mache ich das? Ich verstehe jeden jungen Menschen, der sagt: Mir wäre an sich wohl, wenn ich dies in Form einer AG oder einer GmbH tun dürfte, dann wäre bei einem Misserfolg später nicht gerade alles weg. Trotzdem braucht dieser junge Mensch zur Eröffnung seines Geschäftes, für Betriebsmittel usw. Geld. Es gibt heute Gott sei Dank Banken, es gibt Venture-Gesellschaften usw., die bereit sind, auch Leuten, die wenig oder kein Geld haben, den Start ihrer Karriere zu ermöglichen. Aber man muss diese Banken und man muss diese Venture-Gesellschaften begreifen, dass sie zwei Sachen machen: Erstens sagen sie: Okay, wenn du eine AG machst, dann verpfände uns deine Aktien - ein Geschäft, das nicht zustimmungsbedürftig ist. Aber darüber hinaus sagen sie zweitens: Für das Betriebskapital, das wir dir anfänglich zur Verfügung stellen, wollen wir eine Bürgschaft. Das ist von der Bank und letztlich auch von diesem Jungunternehmer aus gesehen gar nicht so unvernünftig. Bis zu einem gewissen Grade nämlich ist seine Motivation, sich für sein Geschäft einzusetzen, davon abhängig, dass sein sonstiges Vermögen, das allenfalls zwischenzeitlich entstanden ist, durch Entnahmen aus der Gesellschaft haften könnte. Sonst würde die Stimmung eintreten: Ach, was soll's. Ich lasse doch meine AG hopsgehen, und es passiert nichts.

Das sind heute recht häufig vorkommende Geschäfte, die dann, wenn eine Ehefrau nicht zustimmen würde, nicht möglich wären. Das Fatale ist: Bei allen anderen Geschäften, die der Zustimmung von Ehegattinnen bzw. Ehegatten bedürfen, ist es so, dass anstelle des nicht Zustimmenden der Richter entscheiden kann; bei einer Bürgschaft ist dies nicht möglich.

Deshalb glaube ich, dass der Hauptanwendungsfall dessen, was wir heute beschliessen, im weitesten Sinne eben doch wirtschaftlich zu beurteilen ist, und zwar in einem Segment, das für uns wirklich wahnsinnig wichtig geworden ist, nämlich die Bereitschaft junger Leute, ein Unternehmen zu gründen. Dabei muss man Verständnis haben, dass die Geldgeber ebenfalls an sich denken und in einer vernünftigen Art und Weise auch die Motivation des Jungunternehmers anzuspornen versuchen.

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