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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-09

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Ich habe in der letzten Session zusammen mit 14 Mitunterzeichnern eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Wortlaut: "Es sei ein Bundesbeschluss zu erlassen, welcher im Wesentlichen die Bestimmung enthält, wonach der Bundesanteil aus dem Erlös der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank zur Tilgung der aufgebauten Schulden der Invalidenversicherung (IV) im Ausgleichsfond der AHV verwendet wird, sobald auch die 5. IV-Revision, mit einer erheblichen Entlastung der IV-Rechnung, in Kraft tritt." So weit der eingereichte Text.

Die Begründung lautete: "Der Bundesanteil aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank beträgt gegen 7 Milliarden Franken. Eine ähnliche Höhe weist Ende des Jahres 2004 die Schuld der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem AHV-Ausgleichfonds aus. Wird der Erlös aus dem Goldverkauf zweckgebunden verwendet, können die Schulden der IV beseitigt werden. Diese Tilgung würde auch ermöglichen, eine getrennte AHV- und IV-Rechnung mit separatem Ausgleichsfonds zu führen. Andernfalls müssen zu diesem Zweck allgemeine Bundesmittel verwendet werden. Die 5. IV-Revision soll zudem ermöglichen, durch konsequente Massnahmen das heutige IV-Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken jährlich jeweils um rund 1 Milliarde abzubauen. Auf diese Weise kann auf eine Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV ganz oder grösstenteils verzichtet werden. Die Idee ist es, diesen Bundesbeschluss dann zu verabschieden, wenn durch die IV-Revision Reformen im genannten Sinn und Ausmass realisiert werden. Der Vorschlag dient damit direkt und indirekt der langfristigen Gesundung der IV." So weit die parlamentarische Initiative aus der letzten Session.

Ich danke der WAK für die so ausserordentlich rasche Anhandnahme meines Vorstosses. Er ist gewissermassen erledigt worden, bevor er zu Beginn dieser Session überhaupt formell zugeteilt worden ist. Der Vorschlag, den die Mehrheit der WAK vorlegt, entspricht voll und ganz meinen Absichten. Ich werde also die parlamentarische Initiative im Einverständnis mit meinen Mitunterzeichnern zurückziehen können, sofern das Parlament den Anträgen der Mehrheit folgen kann.

Anderenfalls müsste ich sie aufrechterhalten, wobei es nicht zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative kommen würde.

Entscheidend für die Unterstützung des Antrages der Mehrheit der WAK sind für mich folgende Punkte:

1. Es ist ja schön, dass die Nationalbank sogenannt "überschüssiges" Gold abbauen und dem Staat beider Ebenen, in Nachachtung der verfassungsmässigen Gewinnverteilung, zuweisen kann. Zumindest die eine Ebene, der Bund, ist heute aber tief verschuldet; den wenigen Milliarden des Bundesbetreffnisses am Nationalbankgold steht ein Vielfaches an Bundesschulden gegenüber. Dabei macht es das bisherige Rechnungsmodell schwierig, alle Verpflichtungen des Bundes auszumachen. Alle diese Verpflichtungen sind aber bei der Beurteilung der Finanzlage des Bundes im Auge zu behalten, und dazu gehört im heutigen Kontext auch die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds. Auch dahinter steht der Bund als Garant. Somit kann es nicht darum gehen, neue Zwecke und Ausgaben für den Goldanteil des Bundes zu suchen. Die Schuldentilgung drängt sich auf. Hingegen sind sehr wohl Überlegungen anzustellen, in welchem Bereich der Schuldenabbau erfolgen soll.

2. Der Mehrheitsvorschlag trifft hierbei zwei Fliegen auf einen Schlag. Einerseits reduzieren sich die Verpflichtungen des Bundes, andererseits werden die gerade von unserem Rat schon lange geforderte Herauslösung der IV aus dem AHV-Ausgleichsfonds und die Bildung eines eigenständigen IV-Fonds überhaupt erst möglich. Niemand wird sich ja der Illusion hingeben können, dass sich die IV-Schuld ohne Mitgift des Bundes einfach in Luft auflösen könnte. Die Chance der Trennung der IV vom AHV-Ausgleichsfonds - gleichzeitig dessen Entlastung von den IV-Schulden und deren Bedienung - und der Herstellung von Transparenz im Finanzbereich von AHV und IV darf schlicht und einfach nicht vertan werden.

Das, Herr Kollege Marty, ist keineswegs nur politisches Marketing. Nicht zuletzt wird damit auch ein erster Schritt zur nachhaltigen Sicherung der AHV gemacht.

3. Hingegen - und da bin durchaus wieder mit Dick Marty und anderen Kritikern einig - darf eine Sanierung der IV-Schuld nicht zur Verschleierung der realen Finanzsituation der IV führen und falsche Sicherheit verbreiten. Der Abbau der jährlichen Defizite der IV durch deren 5. Revision darf dadurch nicht aufgeschoben, relativiert und verwässert werden. Der Sanierungsdruck muss wirken. Der Handlungsbedarf ist hier ja leider ausgewiesen. Die Schuldentilgung der IV muss deshalb an den erfolgreichen Abschluss der IV-Gesetzrevision gebunden werden, damit deren Wirkung nicht verpufft. Ich meine aber ganz gegenteilig, dass mit der vorgelegten Lösung der Druck auf die IV-Sanierung noch [PAGE 163] verstärkt und verstetigt wird. Auch diesen Gedanken nimmt der Antrag der Mehrheit der WAK auf. Er ist voll und ganz zu unterstützen.