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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-03-09

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat beim Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" einem direkten Gegenvorschlag zugestimmt. Er verlangt in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung, dass der Gegenwert des Goldes in einen Fonds zu fliessen hat und der Reingewinn je zur Hälfte der AHV und den Kantonen zukommen soll. Unser Rat hat beschlossen, dass die überschüssigen Goldreserven zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone zu verteilen seien. Das ist inzwischen rechtskräftig. Das Geld wird in einigen Wochen ausgeschüttet werden, und entsprechend ist es auch richtig, dass wir an unseren Anträgen festhalten. Ich unterstütze in allen Belangen die Mehrheit der Kommission.

Die Kosa-Initiative sieht ja vor, dass zukünftig die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank an den AHV-Fonds auszuschütten sind. Vorbehalten bleibt die Überweisung von 1 Milliarde Franken pro Jahr an die Kantone. Mit der Änderung des bisherigen Verteilschlüssels für die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank soll die Finanzierung der AHV sichergestellt werden. Aber es ist wohl allen klar, dass das so nicht gehen kann, denn die Initiative gefährdet in höchstem Mass die Unabhängigkeit der Nationalbank, was für die Wahrung der Preisstabilität in unserem Land essentiell und somit für den gesamten Wirtschaftsstandort von grösster Bedeutung ist. Kommt hinzu, dass mit der Kosa-Initiative das demografisch verursachte AHV-Problem auch nicht gelöst werden kann.

Wie weiter? Laut Entwurf des Bundesrates soll gemäss Finanzhaushaltgesetz der Bundesanteil, also die 7 Milliarden Franken, in die allgemeine Staatskasse fliessen und zum Schuldenabbau verwendet werden. Diesem Ziel kann grundsätzlich zugestimmt werden. Es lohnt sich jedoch, sich noch einige zusätzliche Gedanken zu machen. Es ist sicher unbestritten, dass die Kosa-Initiative sehr gefährlich ist, wird sie doch von zwei grossen Parteien unterstützt. Natürlich wissen wir alle, dass der Inhalt der Kosa-Initiative das Gold eigentlich nicht tangiert. Mitglieder der SP sagen jedoch sehr deutlich, dass damit auch das Nationalbankgold gemeint sei, was heisst, dass die Initiative immer wieder mit der Goldverteilung in Zusammenhang gebracht wird.

Ob es nun so einfach ist, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu machen, dass die Kosa-Initiative nichts mit der Goldverteilung zu hat, wage ich zu bezweifeln. Dies vor allem, weil die Bevölkerung überzeugt ist, dass sie auch etwas zur Goldverteilung zu sagen habe. Hier unterscheide ich mich ganz klar von meiner Vorrednerin. Kommt noch dazu, dass ältere Menschen viel abstimmungsfreudiger sind als junge. Da die Initiative der AHV Geld verspricht, sind sie voraussichtlich eher bereit, ihr zuzustimmen. Es wird also sehr viel Überzeugungskraft brauchen, um sie umzustimmen. Nach wie vor liegt nämlich für viele Stimmbürger der Unterschied zwischen der Kosa-Initiative und der Ausschüttung des Bundesanteiles am Gold nicht auf der Hand. Gewisse Argumente sind tatsächlich nicht von der Hand zu weisen und schwer zu widerlegen, etwa: Was für Schulden werden denn abgebaut? Das fliesst doch alles nur in die Rechnung, hält ein oder zwei Jahre hin, und dann habt ihr es ja wieder ausgegeben!

Gibt es also einen Ausweg aus diesem Dilemma? Ich meine, ja - dank dem Vorschlag der WAK, der in einfachen Worten ausgedrückt verlangt, dass der Bundesanteil an den überschüssigen Goldreserven zweckgebunden für die Rückzahlung der IV-Schulden im AHV-Fonds zurückzustellen ist; dies allerdings gebunden an die Bedingung, das Geld erst dann freizugeben, wenn die Massnahmen zur ausgabenseitigen Sanierung der IV rechtskräftig sind. Das, meine ich, ist der wichtigste und springende Punkt. Die IV-Schulden sind Schulden einer eidgenössischen Volksversicherung. Die IV-Finanzierung ist letztlich Sache des Gesetzgebers. Die IV-Aufsicht war immer Sache des Bundes. Das heisst: Die IV-Schulden sind zwar nicht rechtlich, aber faktisch eidgenössische bzw. Bundesschulden, und entsprechend macht unser Vorschlag Sinn. Denn mit Blick auf die Volksabstimmung könnte man auf die Frage, was für Schulden abgebaut werden, eine konkrete Antwort geben. Das heisst: Die Ausgangslage hat sich verändert, dank einer klaren Aussage, was mit dem Gold passiert.

Selbst wenn mit der 5. IV-Revision die Betriebsrechnung der IV saniert werden kann, bleiben die inzwischen auf 6 Milliarden Franken aufgelaufenen Schulden im AHV-Ausgleichsfonds bestehen. Der AHV-Ausgleichsfonds ist nicht mehr gesetzeskonform, denn der so hohe Anteil nicht einbringlicher Guthaben der IV im Debitorenbestand der AHV-Fondsbilanz schwächt zunehmend die so wichtige Ertragskraft des [PAGE 160] Fonds. Expertisen haben ergeben, dass der AHV-Fonds, wenn das so weitergeht, ab etwa 2009 illiquid sein wird - im Sinne von: Er hat zu wenig verwertbares Vermögen. Zum Glück hat sich die Situation des Fonds im letzten Jahr ganz, ganz leicht verbessert. Die flüssigen Mittel und Anlagen, welche zur Deckung zukünftiger Verluste verfügbar sind, weisen im Vergleich zum Anstieg der Eigenmittel aber nur einen geringen Zuwachs auf.

Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Überschüsse aus den Umlageergebnissen der AHV und EO nicht investiert werden können. Sie müssen eben zuerst, zusammen mit einem Teil des Anlageerfolges, zur Deckung des Verlustes der IV herangezogen werden. Die eigentliche Substanz des Ausgleichsfonds entspricht, wie bereits Ende 2003, noch rund 47 Prozent des gesamten Jahresaufwandes 2004 von AHV, IV und EO. Das heisst, man kann sich leicht ausrechnen, wie schnell die AHV unter Druck gerät, wenn die IV weitere Verluste in Milliardenhöhe und die EO wegen den Mutterschaftsleistungen keine Überschüsse mehr macht. Niemand kann sich verabschieden, ohne zuerst seine Schulden beglichen zu haben. Sie können sich nicht ins Ausland absetzen, ohne dass Sie zuerst Ihre Steuern bezahlt haben.

Entsprechend ist es auch richtig, dass die IV diese Schulden begleichen muss. Es ist also dringend nötig, dass die IV diese Schulden zurückbezahlt. Argumente wie, das könne ja noch zehn Jahre dauern, bis die Revision der IV durch sei, sind schlechte Argumente für unser Parlament. Uns allen muss inzwischen klar geworden sein, wie dramatisch die Situation ist. Da ist halt das Parlament gefordert, und es soll sich doch einmal wirklich an notwendigere Revisionen innert einer vernünftigen Frist heranmachen, sie durchberaten und auch umsetzen!

Da es sich bei unserem Vorschlag um einen indirekten Gegenvorschlag handelt, der nicht auf dem Abstimmungszettel erscheint, ist es klar, dass es ein bisschen schwieriger ist als bei einem direkten Gegenvorschlag. Man kann aber in den Diskussionen - das ist die Hauptsache - eine Alternative vorlegen, die ein klar erkennbares Schuldenproblem löst und die AHV von einem drückenden Ballast befreit. Unser Vorschlag ist ein Kompromiss, der allen dient - so stand es in der "Luzerner Zeitung"; ich kann dem nur zustimmen.

Ich bitte Sie, sich der Mehrheit unserer Kommission anzuschliessen.