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David Eugen · Ständerat · 2005-03-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Artikel 2 macht nun das schon in der vorherigen Diskussion wiederholt Angesprochene wahr, nämlich dass jetzt IV- und AHV-Ausgleichsfonds getrennt werden. Es wird ein separater IV-Fonds geschaffen. Die Mittel, die wir dem AHV-Fonds gutschreiben - das steht in Absatz 2 -, werden zur Reduktion des IV-Verlustvortrages im AHV-Fonds verwendet. Wenn Sie diesem Artikel zustimmen, dann bedeutet das - ich kann das nur nochmals unterstreichen -, dass der AHV-Fonds von der IV-Schuld entlastet wird.

Kollege Germann hat gefragt, was denn passiere, wenn es bis zum Inkrafttreten länger dauert oder wenn das Gesetz überhaupt nicht in Kraft tritt, weil die Bedingung nicht erfüllt wird. Es ist richtig, dann bleibt das Geld in der Bundeskasse, bis allenfalls eine andere Zweckbindung beschlossen wird. Es ist also nicht so, dass das Geld dann irgendwo verschwindet, sondern es kommt dann diese zweitbeste Lösung zum Zug: Es bleibt in der Bundeskasse. Ich bin natürlich der Überzeugung, dass wir es schaffen, dieses Gesetz auch wirken zu lassen, und dass die Schaffung des IV-Ausgleichsfonds auch kommen wird.

Zu den Zinsfragen und auch zum Minderheitsantrag Sommaruga Simonetta möchte ich mich äussern, nachdem die Anträge begründet worden sind.