Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-03-09
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Allerdings wird ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit verschiedenen Zielsetzungen gestellt. Ich nehme hier in sieben Punkten zum Eintreten Stellung; zum Rückweisungsantrag werde ich mich nach der Begründung äussern.
1. Zuerst stellt man sich natürlich die Frage, warum wir schon wieder ein Entlastungsprogramm beschliessen sollen. Die Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt ist ein vorrangiges Ziel der laufenden Legislaturperiode. Dieses Ziel ist Ausdruck des in der Bundesverfassung festgesetzten Auftrages. Ein über die Konjunkturperiode hinausreichender Ausgleich des Bundeshaushaltes ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und für die Standortattraktivität unseres Landes. Ohne Wachstumspfad - und dieser Wachstumspfad hängt auch mit den Bundesfinanzen zusammen - sind viele soziale Errungenschaften in unserem Land infrage gestellt. Trotz EP 2003 sind wir noch weit davon entfernt, das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushaltes zu erreichen. Dazu sind umfassendere Reformen in verschiedenen Bereichen nötig. Das heutige Entlastungsprogramm löst in diesem Sinne die Probleme nicht. Es hilft uns aber, die nächsten drei Jahre über die Runden zu kommen und - ich habe hier geschrieben - "die Schuldenbremse einzuhalten". Als ich die Anträge gesehen habe, die auf dem Tisch sind, habe ich hier eingefügt: "vielleicht die Schuldenbremse einzuhalten" oder "voraussichtlich die Schuldenbremse einzuhalten".
2. Die Frage stellt sich, ob der Rechnungsabschluss 2004 das Entlastungsprogramm überflüssig macht. Erfreulicherweise schliesst die Rechnung 2004 besser ab als budgetiert: statt 3,5 Milliarden Franken Defizit 1,7 Milliarden Defizit. Hinzu kommen allerdings 1,1 Milliarden für Pensionskassenausfinanzierungen. Die Gesamtbilanz führt zu einer weiteren Schuldenzunahme von 2,8 Milliarden Franken. Die Bruttoverschuldung nähert sich damit der 135-Milliarden-Grenze. Ohne Massnahmen muss davon ausgegangen werden, dass sie bis zum Jahr 2010 auf rund 160 Milliarden Franken ansteigen wird. Bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent wird die Zinsbelastung mehr betragen als beispielsweise unser Aufwand für die Landwirtschaft für das Bildungswesen. Die Situation ist also, so meine ich, höchst dramatisch. Diese Hinweise machen deutlich, dass wir weit davon entfernt sind, von einem gesunden Finanzhaushalt sprechen zu können. Massnahmen - handle es sich um das vorliegende Entlastungsprogramm oder um grundlegendere Reformen - sind absolut notwendig, wenn wir unsere Verantwortung auch für zukünftige Generationen wahrnehmen wollen.
3. Was beinhaltet das vorliegende Entlastungsprogramm? Das Entlastungsprogramm 2004 setzt sich aus zahlreichen Massnahmen zusammen, für die teilweise das Parlament und teilweise der Bundesrat direkt zuständig sind. Insgesamt soll es bis 2008 eine Entlastung des Haushaltes um rund 1,9 bis 2 Milliarden Franken bringen. Ihre Kommission hat sich an diese Vorgabe gehalten und erreicht dieses Ziel knapp, wenn auch teilweise mit anderen Schwerpunkten, als sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dem Parlament werden drei Erlasse zur Umsetzung des EP 2004 unterbreitet.
Zum Erlass 1: Bei diesem Erlass handelt es sich um das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004. Dieses umfasst sämtliche für die Umsetzung notwendigen Gesetzesänderungen. Zudem enthält es einen Sparauftrag an den Bundesrat, der Massnahmen betrifft, die ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden können.
Zum Erlass 2: Die im Bundesgesetz beantragte Anpassung des ETH-Gesetzes bedingt auch die Anpassung der entsprechenden Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten. Der Erlass 2 beinhaltet diese Verordnungsänderung. [PAGE 175]
Zum Erlass 3: Dieser betrifft die Aufgabenverzichtsplanung. Die im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung vorgesehene Änderung der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen muss durch die Bundesversammlung genehmigt werden.
4. Zur Frage der Nachhaltigkeit dieses Entlastungsprogramms: In Bezug auf die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen sind teilweise Einschränkungen anzubringen. Ein Teil der Massnahmen wird sich auch über das Jahr 2008 hinaus positiv auf den Haushalt auswirken. Bei einem Teil werden Ausgaben verschoben oder erstreckt. Die Nachhaltigkeit ist in diesen Punkten nur beschränkt gegeben. Ein weiterer Teil ist von Beschlüssen des Bundesrates abhängig. Diese Feststellungen machen deutlich, dass wir hier noch nicht von einer nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes sprechen können. Dazu sind umfassendere Reformen nötig. Ich erwähne als Beispiele die Aufgabenverzichtplanung, die Aufgabenentflechtung, die Verwaltungsreform, die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke, insbesondere mit Hinblick auf die demografischen Verschiebungen, die Effizienzsteigerung in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten, die Hochschul- und Bahnreform, die Steuerreform und andere Punkte mehr.
Das EP 2004 ist gegenüber diesen Reformen ein kleiner Schritt. Wenn man nun die Diskussionen betrachtet, die bereits dieser kleine Schritt auslöst, dann ist Optimismus mit Hinblick auf eine rasche und nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen fehl am Platz.
5. Was sind die wichtigsten Änderungen durch die Kommission? Neben einigen kleineren Verschiebungen schlägt die Kommission bei den allgemeinen Strassenbeiträgen vor, auf die Kürzung der Beiträge an die Kantone zu verzichten. Damit können zwei Ziele erreicht werden: Erstens können die Investitionen der Kantone weitgehend aufrechterhalten werden, was volkswirtschaftlich von Bedeutung ist. Zweitens können mit diesem Antrag der Kommission die sehr ungleichen Auswirkungen, wie sie auf Seite 878 der Botschaft dargestellt sind, etwas gemildert werden. Wenn Sie dort nachsehen, stellen Sie fest, dass das Entlastungsprogramm vor allem Rand- und Berggebiete stark und die Zentren etwas weniger stark belastet. Mit diesem Beschluss kann dieser Effekt etwas gemildert werden. Als Kompensation der geringeren Kürzungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates sollen insbesondere im Personalbereich, bei der Verwaltungsreform und beim Nationalstrassenunterhalt Einsparungen von jährlich insgesamt 90 bis 120 Millionen Franken erzielt werden.
Das Streichen der Rückerstattung der Mineralölsteuer war in der Kommission sehr umstritten. Das Ziel der Kürzung ist es, einerseits eine administrativ aufwendige indirekte Subvention fallen zu lassen, andererseits einen angemessenen Beitrag sowohl des öffentlichen Verkehrs wie auch der Landwirtschaft an das Entlastungsprogramm zu erreichen. Die Kommission beantragt Ihnen nun mehrheitlich - etwas unlogisch -, bei der Landwirtschaft die Kürzung durchzusetzen, beim öffentlichen Verkehr aber darauf zu verzichten. Gerade dieser Kürzungsantrag hat deutlich gemacht, dass einmal liebgewordene Beiträge sehr schwer abzuschaffen sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Hinweis machen: Wenn man die Reaktionen von Betroffenen z. B. beim öffentlichen Verkehr zur Kenntnis nimmt, dann meint man, es gehe um die Existenz. Ich möchte daran erinnern, dass z. B. bei den Städtischen Verkehrsbetrieben Bern die Rückerstattung vom Verkehrserlös 2,16 Prozent ausmacht. Ich möchte daran erinnern, dass die Rückerstattung bei der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee 2,55 Prozent ausmacht. Wenn Sie ein Billet von 10 Franken nehmen und um diese 2,5 Prozent als Kompensation aufschlagen, dann macht das 25 Rappen aus. Ich sehe die Probleme. Total macht dies natürlich einen Betrag aus. Aber man sollte die Diskussion hier im Rat wieder auf die sachlichen Argumente zurückführen.
Auch bei der Landwirtschaft wird diese Diskussion intensiv geführt. Man wird darüber diskutieren müssen - wir werden das in der Detailberatung machen -, ob hier die Kürzung vorgenommen werden soll oder nicht, ob man woanders kürzen soll. Die Frage ist also: Wo wird kompensiert? Es gibt auch Leute, die sagen, man solle darauf verzichten. Aber dann haben wir ein Problem mit der Opfersymmetrie. Diese Diskussion wird in der Detailberatung sicher intensiv geführt werden.
6. Ist das Entlastungsprogramm konjunkturpolitisch vertretbar? Zu dieser Frage liegt ein Gutachten vor, welches sich mit den Auswirkungen auf die Wirtschaft detailliert befasst. Zwei Aspekte gilt es bei der Beantwortung dieser Frage hervorzuheben. Bei der Modellrechnung bis zum Jahre 2010 kommt das Niveau des realen Bruttoinlandproduktes um 0,2 Prozent tiefer zu liegen als ohne Entlastungsprogramm. Die Zahl der Erwerbstätigen soll in dieser Zeit um 140 000 statt um 150 000 Personen zunehmen. Die Arbeitslosenquote wird demnach um 0,2 Prozent weniger sinken: auf 2,5 statt 2,3 Prozent. Je nach Modell, das Sie nehmen, verschieben sich diese Zahlen etwas. Aber das sind die Grössenordnungen. Es geht also hier nicht um entscheidende Grössenordnungen.
Es wurde auch berechnet, was die Auswirkungen bei einer einnahmenseitigen Sanierung der Bundeskasse wären; diese bringt eindeutig schlechtere Werte. Mit den Experten ist die Mehrheit der Kommission deshalb der Auffassung, dass diese Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf lange Sicht die bessere Lösung sind als eine zusätzliche Verschuldung mit den entsprechenden mittel- bis langfristigen negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit.
7. Zum NFA: Die Kommission hat sich auch über allfällige Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf den NFA informieren lassen. Grundsätzlich kann hier festgehalten werden, dass gegenüber der Globalbilanz 2001/02 keine nennenswerten Lastenverschiebungen zwischen den Kantonen und dem Bund zu erwarten sind, hingegen sind leichte Verschiebungen unter den Kantonen möglich. Allerdings sind diese Verschiebungen stärker von der zukünftigen gesetzlichen Umsetzung des NFA abhängig. Auch hier gibt es also keine Vorbehalte zum vorliegenden Programm.
Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung: Beim vorgeschlagenen Entlastungskonzept geht es nicht darum, die Ausgaben zu senken, vielmehr geht es darum, das Ausgabenwachstum zu bremsen. Von daher ist die vorliegende Vorlage ein wichtiger, aber sicher kein grosser Wurf. Die Diskussionen in der Öffentlichkeit zeigen immer wieder, dass unsere Schuldenwirtschaft stark kritisiert wird; Handlungsbedarf ist unbestritten vorhanden. Allerdings steht dem die Tatsache gegenüber, dass das Volk bei Wahlen immer jene honoriert, die Geld verteilen, und nicht jene, die sich für das Sparen einsetzen. Trotzdem müssen wir uns auf den verfassungsrechtlichen Auftrag besinnen und uns dafür einsetzen, dass der Bundeshaushalt in Ordnung gebracht wird. Wir müssen hier die entsprechende Verantwortung übernehmen und alles daransetzen, das Ziel, eine Entlastung von 1,9 bis 2 Milliarden Franken, zu erreichen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und, sofern Sie die Akzente anders setzen wollen, nicht nur sagen, wo nicht gekürzt werden soll, sondern auch sagen, wo allenfalls kompensiert werden soll. Ich bin in den letzten Jahren von Betroffenen sehr oft angegangen worden; man hat mir immer wieder gesagt: Es ist nötig und richtig, dass man 1,9 bis 2 Milliarden Franken spart - aber nicht bei uns. So kann man natürlich nicht Finanzpolitik machen. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich auch zu Kompensationen äussern, wenn Sie andere Anträge stellen als die Kommission. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.