Hess Hans · Ständerat · 2005-03-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche nicht nur zum Eventualantrag, ich spreche auch zum Antrag der Mehrheit; aber ich spreche nur zu Artikel 17 Absatz 3 und schwergewichtig zur Schifffahrt. Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsratsmitglied der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV).
Zur Begründung der Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer führt der Bundesrat in der Botschaft auf Seite 827 aus, dass im Bereich der Schifffahrt die Mehrkosten von rund 5 Millionen Franken mit Leistungsanpassungen, z. B. Reduktion oder Einstellung des Winterbetriebes, oder Tarifanpassungen aufgefangen werden können. Ich erlaube mir, hier zu sagen: So einfach geht das nicht. Eine Reduktion oder die Einstellung des Winterbetriebes hätte lediglich zur Folge, dass sich die höheren Fixkosten auf noch weniger Ertragstage verteilen würden. Die Kosten können aufgrund des negativen Mengeneffekts nicht mit steigenden Fahrpreisen aufgefangen werden, im Gegenteil: Es würden sogar noch weniger Erträge erzielt.
Ich bin nun seit mehr als zwanzig Jahren Verwaltungsrat in dieser Gesellschaft, und in dieser Eigenschaft ist mir bekannt, dass die Gesellschaft die erwirtschafteten Mittel, wie hoch diese jeweils auch sind, für den hohen Abschreibungsbedarf verwenden muss. Wenn nun diese Steuerbefreiung entfällt, trifft das beispielsweise die SGV beim derzeitigen Stand mit rund 500 000 Franken. Herr Schiesser hat darauf hingewiesen, dass das nicht nach sehr viel tönt. Die treibstoffintensiven Unternehmungen werden in Zukunft aber mit Verlust arbeiten, da beispielsweise die Gesellschaft, die ich kenne, auch mit der Rückerstattung der Mineralölsteuer keinen Gewinn erzielt hat.
Auf der Kostenseite sind kaum Einsparungen möglich: Zum einen bestehen sehr einschränkende Bestimmungen im Arbeitsrecht und Auflagen der Gewerkschaften, die im Personalbereich keine Einsparungen ermöglichen. Zum anderen werden von der Öffentlichkeit Auflagen betreffend die Sicherheit gemacht, die den Betrieb ständig verteuern. Ich nenne hier als Beispiel die Pflicht für Schwimmwesten für sämtliche Passagiere auf den Schiffen - und das auf Schweizer Seen.
Wenn die Verluste voraussehbar sind, sind die Konsequenzen bekannt: Die Gesellschaft wird in kurzer Zeit auf den Konkurs zusteuern. Ein solcher Konkurs trifft nicht nur die Aktionäre, die bis anhin ohnehin nie eine Dividende erhalten haben. Herr Schiesser hat bereits darauf hingewiesen: Der Bund ist sehr stark an diesen Gesellschaften beteiligt, und es trifft also auch den Bund. Bund und Kantone sind mittels öffentlicher Darlehen und Investitionsbeiträge bei der SGV in der Höhe von 23,4 Millionen Franken, das heisst zu 51,9 Prozent, am Gesamtkapital beteiligt. Diese Gelder sind im Konkursfall gefährdet. Wenn das Weiterbestehen der Gesellschaft gefährdet ist, gehen der Öffentlichkeit allein auf diesem Weg grosse Werte verloren.
Wenn jetzt behauptet wird, die SGV sei ein Einzelfall, darf ich darauf hinweisen, dass in ähnlichem Mass auch andere Schifffahrtsgesellschaften gefährdet sind. So ist die Öffentlichkeit bei der Schifffahrt auf dem Zürichsee mit 13,7 Prozent, auf dem Zugersee mit 50 Prozent, auf dem Untersee und Rhein mit 40 Prozent, bei der Basler Schifffahrtsgesellschaft mit 50,5 Prozent, bei der Schifffahrt auf dem Genfersee mit 45,1 Prozent, auf dem Bielersee mit 40 Prozent und auf dem Neuenburgersee sogar mit 65 Prozent engagiert. Ich beende damit meine Liste.
Mit diesen Zahlen will ich bloss zeigen, dass ein Schnellschuss mit der Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer nicht bloss die privaten Aktionäre, sondern auch die Öffentlichkeit in starkem Masse treffen würde. Es liegt also auch im Interesse des Bundes, dass eine Gesamtlösung bei den Gesellschaften, bei denen der Bund engagiert ist, gefunden wird, bevor die Rückerstattung der Mineralölsteuer gestrichen wird.
Letztlich darf ich darauf hinweisen, dass die Schiffe nicht nur Erschliessungs- und Pendlerverkehrsfunktionen haben, sondern hauptsächlich dem touristischen Verkehr dienen. Sie sind in der Regel in das touristische Gesamtangebot einer Destination eingebunden und tragen so wesentlich zu deren Standortqualität bei. Ein Angebotsabbau träfe in erster Linie die touristischen Regionen, ihre Wettbewerbsfähigkeit wäre vermindert. Mit anderen Worten, die Schifffahrtsgesellschaften haben in der Region eine grosse touristische Bedeutung. Wenn es diese nicht mehr gibt, hat das massiven Einfluss auf die ganze Region.
Ich erlaube mir nun, zum Schluss noch auf Artikel 86 der Bundesverfassung zu verweisen. In Absatz 1 wird der Bund ermächtigt, auf Treibstoffen eine Verbrauchssteuer zu erheben, und in Absatz 2 wird dann festgehalten: "Er erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen."
Daraus hat der Gesetzgeber seinerzeit richtigerweise gefolgert, dass jene Fahrzeuge, welche die Nationalstrassen nicht benützen, die Verbrauchssteuer nicht bezahlen müssen bzw. diese zurückerstattet erhalten. Herr Schiesser hat nicht näher dargelegt, dass die Schiffe nicht auf den Strassen fahren, und ich brauche das auch nicht zu tun.
Ich frage mich, ob wir nicht gegen die Verfassung verstossen, wenn wir Artikel 17 Absatz 3 einfach streichen. Meiner Meinung nach genügt es nicht, die leere Bundeskasse zu füllen, indem man eine Verfassungsbestimmung ausser Kraft setzt.
Ich darf zum Schluss noch anfügen, dass wir bei dieser Änderung beim Nationalstrassenbau bereits die Kompensation vorgenommen haben.
Aufgrund der gemachten Überlegungen ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Sollte die Mehrheit unterliegen, bitte ich Sie, meinen Eventualantrag zu unterstützen.