Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-10
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Herr Lombardi hat die Situation und die Argumente klar dargelegt, die gegen die Veräusserung der Grundstücke und Bauten im ETH-Bereich sprechen. Hunderte von Millionen Franken - Hunderte von Millionen Franken! - haben wir hier in diesem Rat in den letzten Jahren für die ETH auf dem Hönggerberg und im Zentrum von Zürich beschlossen, beispielsweise für den Chemiebereich oder für die Empa. Noch vor kurzem sind wir dort gewesen, die Kommissionen für öffentliche Bauten haben sich die Sache angeschaut und haben Investitionskredite gesprochen; und jetzt kommen Sie auf diesem - ich muss fast sagen: - Hinterweg und wollen alle Grundstücke veräussern.
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, die Bewirtschaftung durch die ETH sei viel besser, man könne dann mehr herauswirtschaften. Die Bewirtschaftung durch die ETH ist von mir aus durchaus möglich und kann auch sinnvoll sein. Aber deswegen müssen die ETH nicht Eigentümerinnen werden. Eigentümer kann nach wie vor der Bund bleiben. Sie sagen uns, Sie hätten Sicherheiten eingebaut, es könne nicht verkauft werden usw. Aber wenn ich den Gesetzestext lese, so steht dort: "Der Bundesrat bezeichnet .... die Grundstücke", welche übergehen können. Dann heisst es in Absatz 4: "Der Bundesrat kann vorsehen, dass Grundstücke nach Absatz 1 in das Eigentum des Bundes zurückfallen, wenn sie von den ETH und den Forschungsanstalten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden."
"Der Bundesrat kann vorsehen" - ja, sieht er denn vor? Das ist derart offen formuliert, dass ich Ihnen sagen muss, dass der Ständerat aus grundsätzlichen Überlegungen nicht einen Blankoscheck für die Veräusserung dieser Grundstücke abgeben darf. Bezüglich "Sofortmassnahme" betone ich nochmals, was ich gestern gesagt habe: Es besteht keine Not, eine solche Notmassnahme zu ergreifen!