Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-03-10
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Gemäss Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, Artikel 34ff., erhalten die Kantone nicht werkgebundene Beiträge an die Kosten der dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen. Der ordentliche Kantonsanteil beträgt mindestens 12 Prozent der zweckgebundenen Strasseneinnahmen. Dieser ordentliche Anteil wird seit über einem Jahrzehnt durch einen ausserordentlichen Beitrag aufgestockt. Dieser ausserordentliche Beitrag soll nun gemäss Antrag des Bundesrates gekürzt werden. Das heisst, für das Jahr 2006 ergibt sich dann ein Betrag von 57 Millionen Franken, für das Jahr 2007 ein solcher von 58 Millionen Franken und für das Jahr 2008 ein Beitrag von 59 Millionen Franken. Wir haben ja über die allgemeinen Strassenbeiträge schon im Rahmen des Eintretens diskutiert, und Herr Kollege Leuenberger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Massnahme bereits im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2005 zur Debatte stand und vom Parlament verworfen wurde.
Es ist ja ein Prinzip, ein eigentlicher Grundsatz dieses Entlastungsprogramms 2004, dass die Kantone nach Möglichkeit nicht ohne Not zusätzlich belastet werden sollen. Wir haben die Vertreter der Kantone angehört, und die Vertreter der Kantone haben uns ganz klar bedeutet, dass hier für sie eine Conditio sine qua non vorliege. Es ist in der Tat auch so, dass die Betroffenheit hier vor allem mit Blick auf die Randregionen gross ist.
So überrascht es Sie wohl kaum, dass wir Ihnen hier beantragen, keine Ausgabenkürzungen vorzunehmen. In diesem Sinne möchte ich Sie einladen, der Kommission zu folgen.